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  • /Rak

mehr als 1000 Beiträge seit 26.10.2001

Re: Nicht das Erben ist das Problem...

RyseSlade schrieb am 19.01.2024 12:26:

Ich sehe mich eigentlich durchaus als Verfechter der höheren Besteuerung von Vermögen, aber im Grunde ist das alles nicht nur schwarz oder weiss.

Nehmen wir ein Beispiel: Jemand erbt ein Haus von seinen Eltern. Die Eltern haben ihr ganzes Leben sparsam gelebt und damit das Haus finanziert. Ein anderer erbt gar nichts. Die Eltern hatten exakt das gleiche Einkommen wie die Eltern des anderen Erben, aber haben zu Lebzeiten alles verkonsumiert. Jedes Jahr ein oder zwei Urlaubsreisen. Zum vererben war dann eben nichts mehr übrig. Warum sollte man nun den Hauserben bestrafen? Der andere hat jedes Jahr an schönen Urlaubsreisen partizipiert (und selbst wenn nicht...). In diesem Lichte betrachtet wäre ich sogar für eine komplette Abschaffung der Erbschaftssteuer.
Um das aber nun als Gedankenexperiment fortzuführen... Unternehmen dürften gar nicht vererbt werden. Die gehen beim Tod dann eben an den Staat - da wird also auch niemand arbeitslos. Was der Unternehmer zu Lebzeiten an Gewinn entnimmt, kann er natürlich dann vererben. Damit das Problem riesiger Vermögen aber dann nicht wieder beginnt, müsste man die Gewinnentnahme eben deckeln, so dass niemand gigantische Privatvermögen anhäufen kann. Wenn der Unternehmer weniger Gewinn entnimmt, bleibt auch mehr Geld für die Arbeitnehmer übrig oder für weitere Investitionen.
Natürlich müsste man bei diesem Gedankenexperiment noch viele Probleme lösen um es "gerecht" zu gestalten.

Für genau diese Problematik gibt es ja Freibeträge beim Erben.
Das sind derzeit z.B. 400 000€ pro Erbschaftsfall und Kind. Und wenn ein Kind das Haus von seinen beiden Eltern erben sollte, dann sind das 2 Erbschaftsfälle - somit sind hier erst mal 800 000€ steuerfrei. Zusätzlich können die Eltern auch eine Schenkung machen an die Kinder, wobei es hier auch einen Freibetrag gibt, der über 10 Jahre läuft und bei 400 000€ liegt. Somit ist das kleine Einfamilien-Haus kein zu großes Problem, die Eltern können da auch mal ein großes Einfamilienhaus verschenken, wenn sie z.B. mit 60 je einen Anteil an das Kind verschenken (wobei sie da aber z.B. ein lebenslanges Nutzniesrecht/Wohnrecht im Haus einräumen können). Und nach dem Tod mit je über 70 geht der Rest dann auch an das Kind. Alles steuerfrei. So sind dann auch mal große Einfamilienhäuser in der Stadt vererbbar. Nur eben große Villen nicht, erst recht nicht, wenn die z.B. an der Elbchaussee liegen und Milliionen an Wert haben.

So ist zumindest die heutige Rechtslage schon.
Und genau da ist dann das Problem, dass derartige Villen, genau wie vermietete Häuser usw. eben meist nicht in Privatbesitz sind, die sind dann in einer Firma oder in einer Stiftung versteckt, die am Ende dann eben ohne Erbschaftssteuer an die Erben weitergegeben werden. Das ist das Problem.
Hier müsste man eben auch einen Freibetrag einrichten, über dem dann die Erbschaft generell versteuert werden muss. Wobei irgendwelche Konstruktionen mit Briefkastenfirmen usw. hier nicht zählen - sondern ausschließlich der tatsächliche Gewinnabfluss der letzten 10 Jahre. Ging das vorher am Ende alles an den Erblasser und soll das nun an den Erben gehen - dann sollte das auch versteuert werden müssen. Und da solten dann eben entsprechende Steuern fällig werden, genau wie auf anderes Vermögen auch.

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