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  • Grober_Unfug

mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2003

Re: GG Art 5 Abs. 1

Natürlich eingebette in Verlust der Altersbezüge, Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts, staatliches Wiederanstellungsverbot, Verbot politischer Betätigung für 15 Jahre,
lebenslanger Eintrag in die Extremistendatei des BfV, verpflichtende Regressforderungen des geschädigten Staates gegen die Täter(innen). Ermöglichung von Zivilsammelklagen in solchen Fällen gegen die Personen, die solchen Amtsmissbrauch betreiben.
Dann könnten die Täter nach Ihrer Strafe z.B. vor dem Müngerdorfer Stadion Hot Dogs verkaufen. Daran ist nichts ehrenrühriges. Ich bin für Resozialisation. Auch in solchen schwierigen Fällen.
Die o.g. Maßnahmen würden imho abschreckend genug wirken - um Zucht und Ordnung in den retrograd betrachteten vielfach Grundgesetz brechenden Sauhaufen in Berlin zu bringen.

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