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  • Grober_Unfug

mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2003

Re: GG Art 5 Abs. 1

es ist meines Wissens noch nie eine staatliche Organisation/Einrichtung gerichtlich belangt worden. und schon gar nicht weil sie Gesetze erlassen hat die mutwillig gegen das GG verstoßen.
(allerhochstens wird einem Kläger gegen eine staatliche Organisation Rech gegeben, was idR dazu führt, daß der Steuerzahler die Strafe aufgebrummt bekommt, indem der Kläger entschädigt wird, oder es sogar zu Gesetzesänderungen kommt, die dann aber oft dem GG schon wieder zuwierder laufen - noch krasser läuft das Spielchen bei Verordnungen)

da hätten wir schon kaum noch Gesetzegebende Organisationen/Einrichtungen. es sein denn die Mitarbeiter dürften aus dem Knast für 1€ die Stunde die gleiche Qualitätsarbeit leisten.

Um so wichtiger wäre imho die Einführung einer persönlichen Haftung für diese Verbrecher (fast alle Innenminister) im Amt. Ein normales Gesetz mit einer Mindeststrafe von 12 Monaten ohne die Möglichkeit einer Bewährung, die bei Mehrfachverstößen zwanghaft additiv akkumuliert werden muß - würde meinen Ansprüchen an die Kriminalitätsbekämpfung im Amt völlig genügen. (Auch der Versuch allein - muss gleichermaßen strafbehaftet sein...).
Ich würde der Nanny zum Valentinstag sogar einen Blumenstrauß in die JVA Preungesheim schicken...
Ich bin ja kein Unmensch 😎.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.03.2024 17:15).

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