Lochkarte schrieb am 24.04.2024 16:31:
Spacy73 schrieb am 24.04.2024 12:31:
Das soll erstens geschehen, indem "Russland Schutzzonen verweigert werden", womit die Autoren meinen, die Ukraine zu ermutigen, Ziele innerhalb der Russischen Föderation anzugreifen.
Russland wird keinen Staatsterrorismus dulden. Seine Verteidigungsdoktrin erlaubt hier klar die aktive Vorwärtsverteidigung. Mehr muss nicht dazu gesagt werden.
Sowas nennt man üblicherweise nicht „Staatsterrorismus“ sondern „Krieg“. Völkerrechtlich ist die Situation vollkommen klar: Die Ukraine hat das Recht, sich zu verteidigen. Und sie muss sich dabei nicht auf ihr eigenes Staatsgebiet beschränken. Einzige Einschränkung: Keine Angriff auf rein zivile Ziele.
https://www.dw.com/de/ukraine-wie-weit-geht-das-recht-auf-selbstverteidigung/a-66410241#:~:text=Im%20Prinzip%20ist%20der%20Gebrauch,tief%20im%20russischen%20Hinterland%20einzusetzen.
Es ist auch eine besondere Ironie, dass der Forent Russland ein Verteidigungsrecht zugesteht, obwohl Russland seit zweieinhalb Jahren die Ukraine beschießt und zerbombt. Die darf sich aber nicht wehren.