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  • Spacy73

325 Beiträge seit 07.01.2000

ISW-Institut fordert also Staatsterrorismus

Das soll erstens geschehen, indem "Russland Schutzzonen verweigert werden", womit die Autoren meinen, die Ukraine zu ermutigen, Ziele innerhalb der Russischen Föderation anzugreifen.

Russland wird keinen Staatsterrorismus dulden. Seine Verteidigungsdoktrin erlaubt hier klar die aktive Vorwärtsverteidigung. Mehr muss nicht dazu gesagt werden.

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  • Avatar von FIAE-Flix
    • FIAE-Flix

    mehr als 1000 Beiträge seit 20.02.2004

    Russland betreibt also Staatsterrorismus

    Antwort auf ISW-Institut fordert also Staatsterrorismus von Spacy73.

    Spacy73 schrieb am 24.04.2024 12:31:

    Das soll erstens geschehen, indem "Russland Schutzzonen verweigert werden", womit die Autoren meinen, die Ukraine zu ermutigen, Ziele innerhalb der Russischen Föderation anzugreifen.

    Russland wird keinen Staatsterrorismus dulden. Seine Verteidigungsdoktrin erlaubt hier klar die aktive Vorwärtsverteidigung. Mehr muss nicht dazu gesagt werden.

    Sie meinen also, dass Russland nunmehr seit 3 Jahren Staatsterrorismus betreibt, weil es Ziele tief in der Ukraine angreift?

    Ansonsten betreibt Russland doch eh seit 3 Jahren "aktive präventive Vorwärtsverteidigung", oder wäre ihnen der gängigere Begriff Angriffskrieg lieber?

    Es ist mir echt ein Rätsel, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, dass die Ukraine irgendwie verpflichtet wäre, sich an die von Russland erklärte "Zone der SMO" zu halten. Im Krieg ist natürlich auch das eigene Land prinzipiell Kriegsgebiet. Sollen die Ukrainer halt im Zweifel ganz Russland zur "Zone der SMO" erklären, dann ist wieder alles gut? ,)

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.04.2024 12:48).

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  • Avatar von PippiLangstrumpf
    • PippiLangstrumpf

    mehr als 1000 Beiträge seit 13.05.2004

    Antwort auf ISW-Institut fordert also Staatsterrorismus von Spacy73.

    Spacy73 schrieb am 24.04.2024 12:31:

    Das soll erstens geschehen, indem "Russland Schutzzonen verweigert werden", womit die Autoren meinen, die Ukraine zu ermutigen, Ziele innerhalb der Russischen Föderation anzugreifen.

    Russland wird keinen Staatsterrorismus dulden. Seine Verteidigungsdoktrin erlaubt hier klar die aktive Vorwärtsverteidigung. Mehr muss nicht dazu gesagt werden.

    Russland betreibt doch bereits seit Frühjahr 2014 Vorwärtsverteidigung in der Ukraine, ohne dass etwas nach Russland zurück flog. Dass sich dies jetzt ändert, ist nachvollziehbar und kein Terrorismus.

    Und was wird Russland denn als Antwort tun? Etwa eine Invasion der Ukraine? Bomben und Raketen auf die Ukraine?

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  • Avatar von Lochkarte
    • Lochkarte

    mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.2000

    Antwort auf ISW-Institut fordert also Staatsterrorismus von Spacy73.

    Spacy73 schrieb am 24.04.2024 12:31:

    Das soll erstens geschehen, indem "Russland Schutzzonen verweigert werden", womit die Autoren meinen, die Ukraine zu ermutigen, Ziele innerhalb der Russischen Föderation anzugreifen.

    Russland wird keinen Staatsterrorismus dulden. Seine Verteidigungsdoktrin erlaubt hier klar die aktive Vorwärtsverteidigung. Mehr muss nicht dazu gesagt werden.

    Sowas nennt man üblicherweise nicht „Staatsterrorismus“ sondern „Krieg“. Völkerrechtlich ist die Situation vollkommen klar: Die Ukraine hat das Recht, sich zu verteidigen. Und sie muss sich dabei nicht auf ihr eigenes Staatsgebiet beschränken. Einzige Einschränkung: Keine Angriff auf rein zivile Ziele.

    https://www.dw.com/de/ukraine-wie-weit-geht-das-recht-auf-selbstverteidigung/a-66410241#:~:text=Im%20Prinzip%20ist%20der%20Gebrauch,tief%20im%20russischen%20Hinterland%20einzusetzen.

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    • PippiLangstrumpf

    mehr als 1000 Beiträge seit 13.05.2004

    Antwort auf Re: ISW-Institut fordert also Staatsterrorismus von Lochkarte.

    Lochkarte schrieb am 24.04.2024 16:31:

    Spacy73 schrieb am 24.04.2024 12:31:

    Das soll erstens geschehen, indem "Russland Schutzzonen verweigert werden", womit die Autoren meinen, die Ukraine zu ermutigen, Ziele innerhalb der Russischen Föderation anzugreifen.

    Russland wird keinen Staatsterrorismus dulden. Seine Verteidigungsdoktrin erlaubt hier klar die aktive Vorwärtsverteidigung. Mehr muss nicht dazu gesagt werden.

    Sowas nennt man üblicherweise nicht „Staatsterrorismus“ sondern „Krieg“. Völkerrechtlich ist die Situation vollkommen klar: Die Ukraine hat das Recht, sich zu verteidigen. Und sie muss sich dabei nicht auf ihr eigenes Staatsgebiet beschränken. Einzige Einschränkung: Keine Angriff auf rein zivile Ziele.

    https://www.dw.com/de/ukraine-wie-weit-geht-das-recht-auf-selbstverteidigung/a-66410241#:~:text=Im%20Prinzip%20ist%20der%20Gebrauch,tief%20im%20russischen%20Hinterland%20einzusetzen.

    Es ist auch eine besondere Ironie, dass der Forent Russland ein Verteidigungsrecht zugesteht, obwohl Russland seit zweieinhalb Jahren die Ukraine beschießt und zerbombt. Die darf sich aber nicht wehren.

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