(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Sorry, aber in jeder Sonntagsrede, der vergangenen Jahrzehnten, gehalten von Politikern wie Bundespräsident Steinmeier, wurde das Grundgesetz wegen seiner darin verankerten unabänderbaren Grundrechten gelobt und als Beispiel für die Welt gezeigt.
Außenminister wie Annalena Baerbock, Heiko Maas tingelten durch die Welt, um Staaten wie China bezüglich Menschenrechtsverletzungen anzuprangern, weil sie sich nicht an die universellen Menschenrechte hielten.
Alleine das man darüber diskutiert generelle Einreiseverbote für Russen zu verhängen, zeigt, wie weit sich eigentlich gerade die EU-Kommission und die Regierungen von ihren Verfassungen und den darin garantierten demokratischen Spielregeln und Grundrechten verabschiedet haben.
Die Frage ist dann nur letztendlich, was unterscheidet eigentlich dann noch die EU und die Bundesrepublik von irgendwelchen Autokratien, wie z.B. Nordkorea?