Denn bei gesetzlich Versicherten ist es weiterhin verpflichtend einmal im Quartal die Versichertenkarte einzulesen. Vorher d a r f kein Rezept ausgestellt werden. Das eRezept ist auch bei vielen Verordnungen gar nicht zulässig, z.b. Heil- Hilfsmittel, Rezepturen, Betäubungsmittel also z.b. Füllungen für Schmerzpumpen. Pflegeheim Bewohner sind auch außen vor. Die Liste der Ausnahmen für eRezept ist sehr lang. So wird aus einem einfachen Vorgang ein Bündel von vielen Vorgängen, die mit unterschiedlichen Geräten abgearbeitet werden muss.
Schade dass auch in Telepolis inkompetente Artikel zur sog. Digitalisierung erscheinen.
Gang in die Praxis entfällt nicht…
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verwunderer
Gang in die Praxis entfällt nicht…
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ondori
Re: Gang in die Praxis entfällt nicht…
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Denis Renft
Niemand kann alles wissen!
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ondori
Re: Niemand kann alles wissen!
- alterpinguin Re: Niemand kann alles wissen!
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ondori
Re: Niemand kann alles wissen!
- Julien Re: Gang in die Praxis entfällt nicht…
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Denis Renft
Niemand kann alles wissen!
- Alternativlos Re: Gang in die Praxis entfällt nicht…
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ondori
Re: Gang in die Praxis entfällt nicht…