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  • Avatar von GordonHannes
    • GordonHannes

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

    Antwort auf LKW Führerschein von kid1212.

    kid1212 schrieb am 19.11.2021 14:34:

    Ist dafür ein wirklich vollkommen unpassenden Beispiel.

    Erstens gab es bei Einführung Überganfgsregeln und zweitens gibt es da gerade wegen der Pandemie Sonderregeln.
    https://www.rhein-neckar.ihk24.de/international/corona-ausland-inland/hinweise-verkehrsunternehmen-corona-4737894

    Ob es Übergangsregelungen gibt oder nicht oder Sonderregelungen hat doch damit was zu tun dass der Staat sehr wohl durch Abänderung von gesetzlichen Vorgaben in bestehende unter anderen rechtlichen Voraussetzungen abgeschlossene Arbeitsverhältnisse eingreifen kann.

    Ist auch beim Kohleausstieg so- auch da wird die Arbeitsgrundlage der Beschäftigten dort wegen wichtigeren gesamtgesellschaftlichen Zielen entzogen - auch da gilt dann letztendlich Pech gehabt.

    Man kann auch bei Arbeitnehmer voraussetzen, dass sie in der Lage sind grundlegende gesamtgesellschaftliche Entwicklungen so erfassen können wie jeder normale Durchschnittsbürger und dass sie auch geistig in der Lage daraus mögliche und wahrscheinliche Folgen und Entscheidungen für sich zu treffen.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.11.2021 15:31).

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  • Avatar von kid1212
    • kid1212

    mehr als 1000 Beiträge seit 22.05.2012

    Manchmal schreibt

    Antwort auf Re: LKW Führerschein von GordonHannes.

    Man hier gegen Wände.

    Es ging doch um den Fall, dass es bei Einführung von 2G keine Übergangsreglung gibt.
    Du willst das dann mit einer nicht stimmigen Parallele zum befristeten LKW- Führerschein begründen.

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  • Avatar von jfmprof
    • jfmprof

    844 Beiträge seit 24.09.2021

    Antwort auf Unsinn! von kid1212.

    J&J wird aber nur Personen ab 60 Jahren empfohlen und die Bekannte des TE düfte nicht zu dieser Altersgruppe zählen.

    Ich habe J&J auch mit 57 bekommen, im Impfzentrum in Koblenz. Damals (16. 9.) war da kaum Betrieb, aber es war trotzdem noch einer dabei, der denselben Impfstoff hatte und den sie zusammen mit mir abgefertigt haben mit denselben Vortrag vom Impfarzt. Diesen anderen Impfling hätte ich auf etwa 30 geschätzt, jedenfalls sollte er deutlich jünger gewesen sein als ich. J&J konnte man damals also auch mit <60 kriegen. Für mich war dabei sicher auch eine Motivation, etwaigen rechtlichen Problem im Winter aus dem Wege zu gehen. Andernfalls hätte ich möglicherweise auch einen mRNA-Impfstoff genommen, aber dann hätte es länger bis zum Status eines Geimpften gedauert.

    Für jüngere Frauen könnte es mit einem ähnlichen Thrombose-Risiko verbunden sein wie bei AZ. Da habe ich mich nicht schlau gemacht, weil es mich nicht betraf. Auch für mich wäre ein mRNA-Impfstoff möglicherweise ungefährlicher gewesen, aber es ging mir eben auch um die (arbeits)rechtliche Problematik.

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    • Der Namenlose

    mehr als 1000 Beiträge seit 09.11.2001

    Antwort auf Re: Re: Das Verordnungsproblem von Alex Riemenschneider.

    Alex Riemenschneider schrieb am 19.11.2021 11:51:

    andimar schrieb am Heute, 11:33:

    > Ich vermute mal, da kommt auf die Arbeitsgerichte viel Arbeit zu.

    Da werden die Richter von einem zum nächsten Abendessen müssen :)

    Die Rechtslage ist klar. Sie kann - aus Gründen die sie selbst zu vertreten hat - ihre geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen und hat deswegen keinen Anspruch auf Bezahlung.

    Wer auf einer „freien individuellen Entscheidung“ gegen das Impfen besteht, muss auch das Risiko tragen, wenn sich diese Entscheidung als Griff ins Klo erweist.

    Nach der Logik dürfte ich aber auch nur Männer einstellen. Die Frauen könnten sich ja freiwillig einer Geschlechtsanpassung unterziehen...

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  • Avatar von Alex Riemenschneider
    • Alex Riemenschneider

    mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

    Re: Re: Re: Das Verordnungsproblem

    Antwort auf Re: Re: Das Verordnungsproblem von Der Namenlose.

    Der Namenlose schrieb am Heute, 18:06:

    Alex Riemenschneider schrieb am 19.11.2021 11:51:

    andimar schrieb am Heute, 11:33:

    > Ich vermute mal, da kommt auf die Arbeitsgerichte viel Arbeit zu.

    Da werden die Richter von einem zum nächsten Abendessen müssen :)

    Die Rechtslage ist klar. Sie kann - aus Gründen die sie selbst zu vertreten hat - ihre geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen und hat deswegen keinen Anspruch auf Bezahlung.

    Wer auf einer „freien individuellen Entscheidung“ gegen das Impfen besteht, muss auch das Risiko tragen, wenn sich diese Entscheidung als Griff ins Klo erweist.

    Nach der Logik dürfte ich aber auch nur Männer einstellen. Die Frauen könnten sich ja freiwillig einer Geschlechtsanpassung unterziehen...

    Wenn Du das AGG und Artikel 3 GG ignorierst, hast Du Recht. Ob es aber sinnvoll ist, bei völliger Ignoranz von rechtlichen Regelungen zu juristischen Fragen Stellung zu nehmen, steht auf einem anderen Blatt.

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  • Avatar von GordonHannes
    • GordonHannes

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

    Antwort auf Manchmal schreibt von kid1212.

    kid1212 schrieb am 19.11.2021 15:36:

    Man hier gegen Wände.

    Es ging doch um den Fall, dass es bei Einführung von 2G keine Übergangsreglung gibt.
    Du willst das dann mit einer nicht stimmigen Parallele zum befristeten LKW- Führerschein begründen.

    Häh Du meinst bei medizinisch bedingten Notfallmassnahmen die zum unmittelbaren Schutz der Bevölkerung eingeführt werden soll es Übergangszeiten geben?

    Das ist ja so absurd wie wenn jemand sagt wenn ein Terrorist mit einem Messer im Kindergarten rumfuchtelt und schon 2 Kinder abgestochen hat soll man erst mal heimgehen und dem Zeit bis morgen geben sich selber zu stellen.

    Natürlich gibt es bei Notfallmassnahmen die zum unmittelbaren Schutz der Bevölkerung dienen keine Übergangsfristen.

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