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  • Avatar von Silece
    • Silece

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    Antwort auf Re: Das Verordnungsproblem von andimar.

    andimar schrieb am 19.11.2021 11:33:

    > Ich vermute mal, da kommt auf die Arbeitsgerichte viel Arbeit zu.

    Da werden die Richter von einem zum nächsten Abendessen müssen :)

    Vorsicht: Arbeitsgerichte sind nicht das Verfassungsgericht, und: 80+% aller Verfahren gehen mit einem Vergleich aus.

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  • Avatar von Alex Riemenschneider
    • Alex Riemenschneider

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    Re: Re: Das Verordnungsproblem

    Antwort auf Re: Das Verordnungsproblem von andimar.

    andimar schrieb am Heute, 11:33:

    > Ich vermute mal, da kommt auf die Arbeitsgerichte viel Arbeit zu.

    Da werden die Richter von einem zum nächsten Abendessen müssen :)

    Die Rechtslage ist klar. Sie kann - aus Gründen die sie selbst zu vertreten hat - ihre geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen und hat deswegen keinen Anspruch auf Bezahlung.

    Wer auf einer „freien individuellen Entscheidung“ gegen das Impfen besteht, muss auch das Risiko tragen, wenn sich diese Entscheidung als Griff ins Klo erweist.

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  • Avatar von Klabusterbär
    • Klabusterbär

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    Antwort auf Re: Re: Das Verordnungsproblem von Alex Riemenschneider.

    Alex Riemenschneider schrieb am 19.11.2021 11:51:

    Die Rechtslage ist klar. Sie kann - aus Gründen die sie selbst zu vertreten hat - ihre geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen

    Weil sie gesund ist?

    OK :-)

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  • Avatar von GordonHannes
    • GordonHannes

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    Ne da ist falsch es dauer deutlich länger

    Antwort auf Das Verordnungsproblem von kid1212.

    kid1212 schrieb am 19.11.2021 11:29:

    Wenn diese nun sagt, ab Montag nächster Woche nur noch 2G, ist deine Bekannte faktisch 5 Wochen arbeitslos.
    Selbst wenn sie dann am Montag zum Impfen rennt, sich 4 Stunden in die Schlange stellt und eine Dosis ergattert, dauert es ja noch 5 Wochen (außer J&J) um den 2G-Status (entsetzliches Wort) zu erreichen.

    Niemand, der von dieser Verordnung betroffen ist, hat auch nur ansatzweise die Chance die Bedingungen dieser zu erfüllen.
    Ich vermute mal, da kommt auf die Arbeitsgerichte viel Arbeit zu.

    Es dauert mind. 4 Wochen NACH der 2. Impfung (ausser J&J) bis zum Status "vollständig geimpft.

    Erste Impfung => 2. Impfung ~ 8 Wochen
    2. Impfung => Status geimpft ~ 4 Wochen

    ca 12 Wochen insgesamt- mindestens

    Wieso kommen da Arbeit auf die Arbeitsgerichte zu? Wenn dann doch auf die Verwaltungsgerichte, die Arbeitgeber halten sich dann ja nur an die gesetzlichen Vorgaben.

    Der Arbeitgeber MUSS sich an geltendes Recht halten, er hat nicht die Wahl nach eigenem Gutdünken dagegen zu verstossen - wenn dann ist die Rechtsgrundlage für die Gesetze gerichtlich zu überprüfen.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.11.2021 12:11).

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    • GordonHannes

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    Antwort auf Re: Re: Das Verordnungsproblem von Klabusterbär.

    Klabusterbär schrieb am 19.11.2021 12:04:

    Alex Riemenschneider schrieb am 19.11.2021 11:51:

    Die Rechtslage ist klar. Sie kann - aus Gründen die sie selbst zu vertreten hat - ihre geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen

    Weil sie gesund ist?

    OK :-)

    Es reicht auch nicht alle zu können und zu wissen was ein Mediziner weiss und kann um Patienten in der Praxis medizinisch behandeln zu dürfen - es bedarf eines formalen Nachweises - unabhängig der tatsächlichen Fähigkeiten - gilt für viele andere Berufe auch.

    Auch wer bestens Autofahren kann darf nicht am Strassenverkehr teilnehmen, wenn er nicht durch den Erwerb der Fahrerlaubnis diese Fähigkeit formal nachweist.

    Gilt auch für "Meisterzwang" und in vielen anderen Bereichen -so ist es halt auch hier.

    Unabhängig vom Einzelfall ist eben der formale Nachweis das sinnvollste Mittel in der Praxis. Ein paar Ungerechtigkeiten müssen halt unter den Tisch fallen.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.11.2021 12:19).

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  • Avatar von kid1212
    • kid1212

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    Würde ich nicht so sehen,

    Antwort auf Re: Re: Das Verordnungsproblem von Alex Riemenschneider.

    Deine klare Rechtslage.

    Schließlich hat sie ja gar keine Möglichkeit, die nun neu gestellten Anforderungen zu erfüllen.
    Im Arbeitsvertrag steht davon nichts.

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    • GordonHannes

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    Antwort auf Würde ich nicht so sehen, von kid1212.

    kid1212 schrieb am 19.11.2021 12:18:

    Deine klare Rechtslage.

    Schließlich hat sie ja gar keine Möglichkeit, die nun neu gestellten Anforderungen zu erfüllen.
    Im Arbeitsvertrag steht davon nichts.

    Das ist aber egal.

    Auch die Änderungen bei der Gültigkeit der Fahrerlaubnis können nicht von allen vielleicht erfüllt werden - das ist dann halt Pech.

    Wer die Mindest-Anforderungen aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr erfüllen kann, muss sich halt eine andere Stelle suchen oder Sozialleistungen in Anspruch nehmen.

    Wenn der Gesetzgeber Mindestanforderungen einführt oder anpasst, dann weil er das für gesamtgesellschaftlich notwendig hält, das steht nunmal weit weit über dem rein individuellen Wunsch in seiner bisherigen Tätigkeit weiterbeschäftigt werden zu wollen.

    Allenfalls könnte man im höchsten Fall hier einen Anspruch herleiten, wie dann muss der Staat die Möglichkeit einer Umschulung anbieten.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.11.2021 12:27).

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  • Avatar von kid1212
    • kid1212

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    Unsinn!

    Antwort auf Ne da ist falsch es dauer deutlich länger von GordonHannes.

    "Es dauert mind. 4 Wochen NACH der 2. Impfung (ausser J&J) bis zum Status "vollständig geimpft."

    Tatsächlich ist es so:
    Erste Impfung, genau 3 Wochen später die 2. Impfung. Das danach unmittelbar ausgestellte Zertifikat ist am 15. Tag nach der 2. Impfung gültig.
    Bei J&J wird das Zertifikat direkt nach der einmaligen Impfung ausgestellt und erhält seine Gültigkeit am 15. Tag nach Impfung. Es entspricht den Zertifikaten der 2. Impfung der anderen Impfstoffe.

    J&J wird aber nur Personen ab 60 Jahren empfohlen und die Bekannte des TE düfte nicht zu dieser Altersgruppe zählen.

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    • GordonHannes

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    Antwort auf Unsinn! von kid1212.

    kid1212 schrieb am 19.11.2021 12:26:

    "Es dauert mind. 4 Wochen NACH der 2. Impfung (ausser J&J) bis zum Status "vollständig geimpft."

    Tatsächlich ist es so:
    Erste Impfung, genau 3 Wochen später die 2. Impfung. Das danach unmittelbar ausgestellte Zertifikat ist am 15. Tag nach der 2. Impfung gültig.
    Bei J&J wird das Zertifikat direkt nach der einmaligen Impfung ausgestellt und erhält seine Gültigkeit am 15. Tag nach Impfung. Es entspricht den Zertifikaten der 2. Impfung der anderen Impfstoffe.

    J&J wird aber nur Personen ab 60 Jahren empfohlen und die Bekannte des TE düfte nicht zu dieser Altersgruppe zählen.

    Na wenn die Abstände inzwischen so kurz sind ist das ja eh kein Problem mehr.

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    • kid1212

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    Welche Änderung soll das denn sein?

    Antwort auf Re: Würde ich nicht so sehen, von GordonHannes.

    "Auch die Änderungen bei der Gültigkeit der Fahrerlaubnis können nicht von allen vielleicht erfüllt werden - das ist dann halt Pech."

    Ein Verlust der Fahrerlaubnis durch Verschulden hat mit der Sachlage nichts zu tun. Aber selbst da kann man ein Fahrverbot in den Urlaub verlegen.

    Es gibt zum Beispiel den Fall, daß man die Fahrerlaubnis für LKW > 7,5 Tonnen ab einer Altersgrenze verliert.
    Nur kann man das A. durch ärztliche Untersuchung verhindern und B. Hat man da genügend Zeit sich darauf einzustellen.

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