Eine Bekannte arbeitet in einem Fitnesstudio, das wohl bald nur 2G-Kundschaft reinlässt.
Sie selber ist ungeimpft. Gilt dort als Arbeitnehmer 3G?
Eine Bekannte arbeitet in einem Fitnesstudio, das wohl bald nur 2G-Kundschaft reinlässt.
Sie selber ist ungeimpft. Gilt dort als Arbeitnehmer 3G?
Antwort auf Mal ne Frage zu 3G am Arbeitplatz von Klabusterbär.
Klabusterbär schrieb am 19.11.2021 11:16:
Eine Bekannte arbeitet in einem Fitnesstudio, das wohl bald nur 2G-Kundschaft reinlässt.
Sie selber ist ungeimpft. Gilt dort als Arbeitnehmer 3G?
Noch. Aber das wird sehr schnell 2G werden, schätze ich mal
Antwort auf Mal ne Frage zu 3G am Arbeitplatz von Klabusterbär.
Wenn sie da "arbeitet" (was immer die eigentliche Tätigkeit sein möge), dann gilt für sie 3G, das heißt, sie muss sich testen lassen, jeden Tag. Wahrscheinlich mit einem Antigentest. So hatte ich das verstanden.
Vielleicht kann sie ja einen auf virtuelle Fitnesstrainerin machen, am Bildschirm, wie man das aus schlechten amerikanischen Filmen kennt oder auch aus 1984. Das kann sie auch aus dem Homeoffice.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.11.2021 11:20).
Antwort auf Mal ne Frage zu 3G am Arbeitplatz von Klabusterbär.
Ich mein ja, man muss zwischen Arbeit und Freizeit unterscheiden.
Wer seine Freizeit irgendwo verbringt, in deinem Beispiel Fitnessstudio, hat andere Regeln als jemand, der dort arbeitet.
Perfektes Chaos, arbeiten im Fitnessstudie geht mit 3G, aber in ein anderes Fitnessstudio, als Gast, geht nur mit 2G.
Antwort auf Re: Mal ne Frage zu 3G am Arbeitplatz von KillingTime.
Sie ist Physiotherapeutin - sie bietet u.a. Reha-Kurse an...
Aber warten wir mal ab...
Antwort auf Re: Mal ne Frage zu 3G am Arbeitplatz von Flintix.
kwt
Antwort auf Re: Mal ne Frage zu 3G am Arbeitplatz von Klabusterbär.
Klabusterbär schrieb am 19.11.2021 11:24:
Sie ist Physiotherapeutin - sie bietet u.a. Reha-Kurse an...
Eine gute Physiotherapeutin, insbesondere wenn sie ungeimpft ist, kann man auch nach Hause kommen lassen. Natürlich muss sie wissen, wen sie besuchen kann und wen nicht.
Antwort auf Re: Mal ne Frage zu 3G am Arbeitplatz von Flintix.
Flintix schrieb am 19.11.2021 11:21:
Ich mein ja, man muss zwischen Arbeit und Freizeit unterscheiden.
Wer seine Freizeit irgendwo verbringt, in deinem Beispiel Fitnessstudio, hat andere Regeln als jemand, der dort arbeitet.
Perfektes Chaos, arbeiten im Fitnessstudie geht mit 3G, aber in ein anderes Fitnessstudio, als Gast, geht nur mit 2G.
Noch "spaßiger" wird es an Landesgrenzen. Hier komme ich mit einem Antigentest nicht mehr in ein Lokal und auch in kein Fitnesszentrum. Laufe ich über die Brücke nach Niedersachsen rüber, kann ich da (noch) vorm Lokalbesuch problemlos sporteln gehen.
Liegt daran, daß in Niedersachsen derzeit die Inzidenz auf Kreisebene maßgeblich ist, in meinem Bundesland aber die lokale Inzidenz nicht berücksichtigt wird.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.11.2021 11:28).
Antwort auf Mal ne Frage zu 3G am Arbeitplatz von Klabusterbär.
Wenn diese nun sagt, ab Montag nächster Woche nur noch 2G, ist deine Bekannte faktisch 5 Wochen arbeitslos.
Selbst wenn sie dann am Montag zum Impfen rennt, sich 4 Stunden in die Schlange stellt und eine Dosis ergattert, dauert es ja noch 5 Wochen (außer J&J) um den 2G-Status (entsetzliches Wort) zu erreichen.
Niemand, der von dieser Verordnung betroffen ist, hat auch nur ansatzweise die Chance die Bedingungen dieser zu erfüllen.
Ich vermute mal, da kommt auf die Arbeitsgerichte viel Arbeit zu.
Antwort auf Das Verordnungsproblem von kid1212.
> Ich vermute mal, da kommt auf die Arbeitsgerichte viel Arbeit zu.
Da werden die Richter von einem zum nächsten Abendessen müssen :)