MarKant zwo schrieb am 10.11.2021 19:41:
Es ist mir als Naivling immer noch ein Rätsel, warum nur genau der Vorschlag der "Zerschlagung" dem System Bahn so grundlegend helfen können soll.
Der Wettbewerb scheitert doch heute nicht an den vorhandenen Strukturen.
Doch auch, siehe das Folgende.
Im Grunde kann jeder, der fahren möchte (und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt), auch die Gleise nutzen. Grenzen entstehen durch mangelnde Kapazitäten, nicht durch eine etwaige plumpe willkürliche böswillige Ablehnung ungeliebter Konkurrenz durch DB Netz.
Nein, plump macht das die DB AG nicht. Das hat sie anfangs versucht und ist damit bei den Gerichten oft vor die Pumpe gelaufen - mit Anlauf.
Die mangelnden Kapazitätn rühren ja meist nicht daher, daß sie nie vorhanden waren. Sie rühren daher, daß der Verwalter DB Netz AG für allfällige Instandhaltungen viel Geld bekommt, was dafür genutzt wird Kapazitäten abzubauen.* Vornehm als "Spurplanoptimierungen" bezeichnet. Zufälligerweise richten sich diese "Optimierungen" immer an den Bedürfnissen der konzerneigenen Verkehrsunternehmen aus. Darüberhinaus gehende Bedarfe werden nicht berücksichtigt und durch (wortwörtlich) "Zementierung" auch für die Zukunft verhindert.
Zur Überwachung und Verhinderung zu großer Nähe der Konzernsparten Netz und den Betreibergesellschaften existiert eine Regulierungsbehörde.
Die hat aber nur Einfluss auf Formalia und eben nicht auf die Ausgestaltung des Netzes, weswegen diese Regulierung bezüglich der Kapazitätseinschränkungen wenig bringt. Auch ist die Regulierungsbehörde gegenüber Kungeleien zwischen DB-Vorstand und Verkehrsministerium (= Eigentümervertreter) machtlos, da den Weisungen des letzteren unterworfen.
Du hast natürlich insofern Recht, daß sich mit einer einfachen Herausnahme des Netzes aus der DeBakel AG und der reinen Umbenennung kaum etwas ändern wird. Das ganze muß schon mit einer Veränderung der Berichtspflicht- und Kontrollstrukturen einhergehen.
Gruß trainspotter
* Oder es wird gar nichts gemacht und die Infrastruktur einfach betrieblich gesperrt. Das verletzt zwar die die vorhandene Betriebspflicht, aber wo kein Kläger da kein Richter. Beispiele: Westeifelbahn, Höllentalbahn zwischen Sachsen und Bayern. Beide Strecken sind nicht still gelegt. Faktisch aber nicht oder kaum befahrbar. Im ersten Fall erfolgte die betriebliche Sperrung erst in dem Moment, als ein privates EVU dort fahren wollte, um Holz abzutransportieren (aktueller Fall, weitere Entwicklung spannend). Beim zweiten Fall ging man davon aus, daß hier eine Reaktivierung nötig sei und stellte ganz erstaunt fest, daß es gar keine Stillegung gab, also nur ein technischer Neuaufbau nötig wäre. Natürlich kamen die NIMBYs aus ihren Löchern und fanden eine Möglichkeit mit "Fledermäusen" einen einfachen Vorgang doch zu verkomplizieren. (Nein, ich habe nichts gegen Fledermäuse, aber die possierlichen Tierchen sind wohl unkomplizierter und robuster als so mancher NIMBY, der sie für seine Zwecke mißbraucht...)