R. Winkler schrieb am 20.12.2023 22:43:
Genozid
3. „Völkermord bezeichnet die vorsätzliche Ermordung, Ausrottung oder anderweitige Vernichtung von Volksgruppen aufgrund ihrer ethnischen oder sozialen Merkmale, ihrer Nationalität oder religiösen Überzeugungen.“ (https://www.bpb.de/kurzknapp/lexika/politiklexikon/18429/voelkermord/)
4. Der Beweis eines solchen Vorsatzes liegt für das aktuelle Handeln des israelischen Staates gegenüber den Palästinensern nicht vor.
6. Juristisch ist der Vorwurf eines Genozids gegenüber Israel mithin unzutreffend.
Ups. Jetzt sind alle tot. Aber doch kein Mord. Wir kämpfen nur gegen Tiere.