Es ist zu befürchten, dass Sie mit Ihrer Prognose hinsichtlich des Nichttätigwerdens der Internationalen Gerichtsbarkeit recht behalten. Ich würde in diesem Fall Ihre Empörung teilen.
Es kann Ihnen im Übrigen niemand untersagen, eine eigene Meinung zu einem Vorgang zu vertreten, die sich mit Regelungen des Völkerrechts nicht deckt. Wie sinnvoll dies in welchem Fall ist, ist eine andere Frage.
Selbstjustiz ist das nicht. Unter dieser versteht man ein Handlung, keine Meinung (https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstjustiz). Mit einer solchen Handlung würden Sie niemanden nützen und vor allem sich selbst schaden. Das wäre sehr bedauerlich. Und ich denke, das haben Sie auch nicht gemeint.