R. Winkler schrieb am 21.12.2023 19:00:
Ich versuche es noch einmal, Regenwetter!
In der aktuellen Debatte werden alle, die Israel einen Genozid vorwerfen (aus unterschiedlichen Gründen) heftig kritisiert.
Unter rechtlichen(!) Gesichtspunkten ist diese Kritik zutreffend, weil die Tatbestandsmerkmale des § 6 VstGB nach derzeitiger Faktenlage insoweit kumulativ nicht gegeben sind. Es fehlt an einer nachweisbar „VORSÄTZLICHE(N) Ermordung, Ausrottung oder anderweitige(n) Vernichtung von Volksgruppen AUFGRUND ihrer ethnischen oder sozialen Merkmale, ihrer Nationalität oder religiösen Überzeugungen“.
Mir ist das Problem bewusst. Das Urteil, ob es sich um einen Genozid handelt sollte nicht ich fällen und nicht Sie. Ich habe das ungute Gefühl ein grds. dafür zuständiges internationales Gericht wird sich nicht mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieses Krieges, wie vieler anderer Kriege, beschäftigen. Bush und Blair wurden von Tribunalen, aber nicht der internationalen Gerichtsbarkeit, der Kriegsverbrechen für schuldig gefunden. Nur, wenn das öffentliche Rechtssystem versagt, erfordert es, dass ich mich selbst positioniere. Das Ganze wird so ausgehen, dass mit viel Chuzpe alle sich einen schlanken Fuss machen. Die Art des Vorgehens Israel mit der UNO dürfte eine Ahnung vermitteln, wie Israel sich Vorwürfen der internationalen Strafgerechtsbarkeit stellen wird. Auch dies kann ich nicht ändern. Wäre die Welt, eine andere als sie ist, würde ich anders argumentieren. Ich kann mich jetzt auf den Standpunkt stellen, im vorauseilenden Unterwerfen unter das in unserer Gesellschaft gewünschte Narrativ , dass in der Zukunft nie verhandelte Verbrechen, die heute begannen werden, keine Verbrechen sind, weil sie nie verhandelt werden. Sie praktisch nicht passieren. Damit billige ich diese Verbrechen. Oder ich beziehe die angreifbare Position, aus meiner Sicht liegt ein Genozid vor, und weil er nie verhandelt werden wird, gehe ich für meine Positionierung davon aus, es ist ein Genozid. Irgendwie ist das Selbstjustiz. Diese Selbstjustiz ist aber erforderlich, da eine unabhängige Justiz nicht besteht. An dem Tag an dem vom internationalen Strafgerichtshof Haftbefehle gegen Gallant und Netanjahu ausgestellt werden, werde ich von meiner Position der Vorverurteilung sofort zurück treten. Werden diese Haftbefehle nicht ausgestellt muss ich für meine persönliche Positionierung leider auf meinem Standpunkt bestehen bleiben.
Es ist Ihnen selbstverständlich unbenommen aus anderen Grundüberlegungen andere Urteile zu fällen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.12.2023 22:35).