Ich versuche es noch einmal, Regenwetter!
In der aktuellen Debatte werden alle, die Israel einen Genozid vorwerfen (aus unterschiedlichen Gründen) heftig kritisiert.
Unter rechtlichen(!) Gesichtspunkten ist diese Kritik zutreffend, weil die Tatbestandsmerkmale des § 6 VstGB nach derzeitiger Faktenlage insoweit kumulativ nicht gegeben sind. Es fehlt an einer nachweisbar „VORSÄTZLICHE(N) Ermordung, Ausrottung oder anderweitige(n) Vernichtung von Volksgruppen AUFGRUND ihrer ethnischen oder sozialen Merkmale, ihrer Nationalität oder religiösen Überzeugungen“.
Das bedeutet in keiner Weise, dass es sich deswegen NICHT um Kriegsverbrechen handelt. Genozid und Kriegsverbrechen sind beide in höchstem Maße kriminell – aber sie sind völker- und kriegsrechtlich unterschiedliche Tatbestände.
Anstatt sich für den nicht nachweisbaren und schon insofern nicht korrekten Vorwurf eines Genozids angreifbar zu machen, sollte man sich auf die Frage konzentrieren, ob und welche (juristisch) anderen Kriegsverbrechen in Gaza gerade begangen werden. Dies ist KEINE Minderung der Kritik.
Ist soviel Differenziertheit und Präzision erlaubt, bitteschön?