R. Winkler schrieb am 21.12.2023 12:19:
Das Problem bei der Legaldefinition(!) des Genozid ist doch, dass die inkriminierende Absicht(!) oft schwer nachzuweisen ist. Beim Holocaust war dies eindeutig: die Nationalsozialisten erklärten schließlich ausdrücklich und vielfach, Juden „als solche“ vernichten zu wollen, weil sie Juden sind – oder weil man jemanden dafür hielt.
Welchen Nachweis für die inkriminierende Absicht gebrauche ich, über die Aussagen führender Politiker und das Verhalten des israelischen Staates hinaus? Und wie betreibe ich Beweissicherung? Juristische Aufarbeitung? Nach dem Auftritt von Yoav Gallant bestand für mich wenig Zweifel, dass das legitime Recht auf Selbstverteidigung in einer Art überdehnt werden wird, die Unrecht wird. Gehen wir in der Betrachtung von dem Standpunkt aus, schließen diesen Standpunkt von vornherein nicht aus, dass Verbrecher das Window of opportunity nutzen, um ihre Verbrechen zu begehen, dann kommen wir zu einer differenzierten Betrachtungsweise, als wenn wir das Handeln nur aus einem Selbstverteidungsmechanismus sehen. Die aufgeführte Problematik des Nachweises der inkriminierenden Absicht dürfte ein Scheinargument sein. Wieviele zivile Tote haben wir zwischenzeitlich? 700 auf israelischer Seite, bei denen noch Tote auf friendly fire zurück zu führen waren? An die 20.000 auf palästinänsicher Seite? Welche Wirkung hatte das Auffordern zur Flucht innerhalb des Gazastreifens und die anschließenden Kriegshandlungen in den Fluchtgebieten? Welche der Boykott mit Lebensmitteln und Wasser? Muss ich in dem Verachten der UNO und ihres Generalsekräters nicht eine Grundlegung für ein Handeln sehen, mit dem kriegsrechts- und kriegsvölkerrechts widriges Handeln gegen den Widerstand der Weltgemeinschaft durchgesetzt wird? Um eine inkriminierende Absicht da nicht anzunehmen, ist es schon sehr schwach, sich in Ruhe zurückzulehnen, zu bedauern wie schwierig alles ist, und dann weiter töten zu lassen.
Dem Anliegen von Nürnberg und Frankfurt, die Besonderheit des Holocaust deutlich zu machen, dient das nicht. Und einer angemessenen und rechtlich belastbaren Einordnung von aktuellen kriegs- und völkerrechtswidrigen Verbrechen auch nicht.
Was soll diese Aussage? Wonach suchen Sie? Nach einer Entsprechung für den Holoaust? Da gebe ich Ihnen recht, Gaza ist nicht Ausschwitz, Treblinka, Majdanek. Das Kriegsverbrechen, das nicht diese Monstrosität erreicht, ist als Kriegsverbrechen nicht zu bezeichnen? Wir haben uns in diesem Jahrhundert daran gewöhnt, Kriegsverbrechen als Selbstverständlichkeit mit einem Achselzucken zur Kenntnis zu nehmen, wenn sie von "unserer Wertegemeinschaft" begannen werden. Unsere gleichgültige Einstellung dem Kriegsverbrechen gegenüber ändert aber nichts daran, dass es Kriegsverbrechen bleiben und es Kriegsverbrecher gibt. Wenn wir ständig auf das Recht scheißen, wenn es unseren Interessen entgegen steht, dann schaffen wir das Recht ab.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.12.2023 14:34).