Das Problem bei der Legaldefinition(!) des Genozid ist doch, dass die inkriminierende Absicht(!) oft schwer nachzuweisen ist. Beim Holocaust war dies eindeutig: die Nationalsozialisten erklärten schließlich ausdrücklich und vielfach, Juden „als solche“ vernichten zu wollen, weil sie Juden sind – oder weil man jemanden dafür hielt.
Beim Holodomor z.B. habe ich insofern(!) noch keine entsprechenden Beweise gefunden, die mich überzeugen würden. Nicht zufällig übrigens wehrte sich Israel in diesem Fall gegen eine Einordnung als Genozid (https://ukraine-nachrichten.de/israel-kann-holodomor-golodomor-nicht-genozid-anerkennen_726).
Aber die wichtige Debatte zum Thema Genozid verkommt leider zu einem Werkzeug in den politischen Instrumentenkästen der verschiedenen Akteure. Dem Anliegen von Nürnberg und Frankfurt, die Besonderheit des Holocaust deutlich zu machen, dient das nicht. Und einer angemessenen und rechtlich belastbaren Einordnung von aktuellen kriegs- und völkerrechtswidrigen Verbrechen auch nicht.
Aus diesem Grund sollte es Sinn machen, auch danach zu suchen, ob etwa z.Zt. in Gaza (und bei anderen Konflikten) alle Genozid-Kriterien – außer dem kaum nachweisbaren intentionalen Aspekt – gleichwohl erfüllt sind.
Das wäre ein argumentativer Ansatz der Relativierung (besser: Verharmlosung) konkreter aktueller Verbrechen entgegen zu treten!