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  • schlamutzelnase

mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2015

Re: $6 VStGB

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Also ist das, was die isr. Armee macht ein versehen?

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  1. - R. Winkler 69 Anmerkungen und Fragen
    1. Regenwetter 20 Re: Anmerkungen und Fragen
    2. schlamutzelnase 60 Re: $6 VStGB
      1. R. Winkler 30 Re: $6 VStGB
        1. Regenwetter   Re: $6 VStGB
          1. R. Winkler   Re: $6 VStGB
            1. Regenwetter   Re: $6 VStGB
              1. R. Winkler   Re: $6 VStGB
                1. Regenwetter   Re: $6 VStGB
                  1. R. Winkler   Re: $6 VStGB
    3. rensseak   Re: Anmerkungen und Fragen
      1. R. Winkler   Re: Anmerkungen und Fragen
        1. rensseak   Re: Anmerkungen und Fragen
          1. R. Winkler   Re: Anmerkungen und Fragen
            1. rensseak   Re: Anmerkungen und Fragen
              1. R. Winkler   Re: Anmerkungen und Fragen
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