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  • Thoralf Donnerstein

434 Beiträge seit 21.02.2021

Zum Glück gibt es ja die Verfassung

Ich darf zitieren:

Art. 27: "Jeder Bürger ... hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. ... Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht."

Art. 28: "Alle Bürger haben das Recht, sich im Rahmen der Grundsätze und Ziele der Verfassung friedlich zu versammeln. Die Nutzung der materiellen Voraussetzungen zur ungehinderten Ausübung dieses Rechts, der Versammlungsgebäude, Straßen und Kundgebungsplätze, Druckereien und Nachrichtenmittel wird gewährleistet."

Kleiner Faux-Pax. Das war jetzt die DDR-Verfassung.

Es geht alles in die gleiche Richtung. Schöne, warme Worte im Gesetz. Zurechtgestutzt durch das Kleingedruckte.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.04.2021 15:41).

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