Jedes einzelne Grundrecht, dass durch das GG verankert und geschützt werden soll ist entweder aus undefinierten Gummi-Begriffen wie "Würde des Menschen", die man nach Lust und Laune um-interpretieren kann, zusammengesetzt oder hat den Nachsatz: "dieses Recht kann durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden." Damit hat es seinen Zweck grundlegende Menschenrechte gegen den Staat zu schützen verfehlt. Die Autoren haben auf ganzer Linie darin versagt den Staat als größte Bedrohung für seine Bürger zu erkennen und in die Schranken zu weisen.
Im Bezug von Art. 8 im Speziellen hätte man sowohl Abs. 2 in Gänze als auch "und ohne Waffen" streichen müssen. Es kann nicht sein, dass der Staat entscheiden kann welche Demonstrationen gegen sich selbst er zulassen will, und es kann auch nicht sein, dass man den Souverän gegenüber seinen Dienern entwaffnet und entmündigt. Bewaffnete (friedliche!) Demonstrationen sorgen sowohl dafür, dass die Polizei es sich doppelt und dreifach überlegt ob die die Demonstration gewaltsam zerschlagen will, und erhöhen den Druck auf die Politiker, ohne dass es zu Sach- oder Personenschäden kommt. Wie wir aus Erfahrung wissen ist es nur allzu leicht unbewaffnete, friedliche Demonstranten, die brav um Erlaubnis betteln, als Querulanten oder Extremisten abzustempeln und zu ignorieren.