Ich denke nicht, dass sich ein Großteil der Bevölkerung weiter derart unterdrücken lassen wird. Besonders dann wenn nur noch vor dem BVG geklagt werden kann.
Kein Abendspaziergang, aber Moscheenbesuch ....
Im Netz geht gerade ein Leak eines amtlichen Schreibens aus dem Büro für Integration des Landkreises Groß-Gerau viral. Dieses Schreiben, das TE vorliegt, ist auch deshalb so aufmerksamkeitsstark, weil hier Moscheegemeinden angesprochen wurden, um ihnen mitzuteilen, dass Corona-bedingte nächtliche Ausgangssperren nicht für die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen gelten.
Weiter empfiehlt dieses Schreiben, dass Gebetsteilnehmer eine Art religiösen Nachweis bei sich tragen sollen, „falls Kontrollen stattfinden“.
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