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mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2020

Re: Bitte genau lesen!

Bergfalke schrieb am 08.02.2022 14:35:

Wer am Ort arbeitet und das auch künfitgig WILL, ich schrieb nicht künftig auch WIRD!

Schon klar, ein Staatsdiener kann sich nicht vorstellen, dass der Chef ihn vor die Wahl stellt Umzug oder Abfindung. Das war ja das "Lustige" beim Berlin Umzug der Regierung. Das gab es völlig überflüssige Ausgleichszahlungen, Trennungsgeld und Sonderzulagen in ungeahnter Höhe.
Da haben sich einige den Staat zu Beute gemacht. Die Dummen zahlen.
Aus https://www.juraforum.de/lexikon/umsetzung-eines-beamten

Auch ist eine Umsetzung – im Gegensatz zu einer Versetzung – nicht als ein Verwaltungsakt anzusehen, sondern lediglich als eine innerdienstliche Weisung. Dementsprechend besitzt eine Umsetzung auch keine Rechtswirkung nach außen und ist somit auch nicht mit Hilfe einer Anfechtungsklage anfechtbar. Beamte haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten, und so müssen sie sich den Anweisungen ihres Dienstherren, also der oberste Dienstbehörde, fügen.

Dies bedeutet in der Praxis: wenn der Dienstherr eine Umsetzung eines seiner Beamten anordnet, so hat dieser diese Anweisung zu befolgen und den neuen Dienstposten anzutreten – auch gegen seinen Willen [VerwG Koblenz, 19.05.2008, 6 L 454/08.KO].
Sollte die Umsetzung zwar innerhalb derselben Behörde, aber an einen anderen Dienstort erfolgen, so ist in der Regel die Zustimmung des Personalrats erforderlich.
Voraussetzungen Umsetzung Beamte
Für die Umsetzung eines Beamten besteht lediglich eine einzige Voraussetzung: es muss gewährleistet sein, dass der Aufgabenbereich des neuen Dienstpostens dem abstrakten Aufgabenbereich des statusrechtlichen Amtes entspricht. Dies bedeutet, dass die Beschäftigung des betreffenden Beamten amtsangemessen sein muss.

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  1. - Bergfalke -50 Die Gasnachfrage wird immernoch gesteigert, Wohnugnsbau!
    1. mecce 50 Re: Die Gasnachfrage wird immernoch gesteigert, Wohnugnsbau!
      1. Bergfalke -50 Bitte genau lesen!
        1. mecce 40 Re: Bitte genau lesen! ja eben und auch sich selbst korrekt zitieren
        2. unbekannter Benutzer 30 Re: Bitte genau lesen!
          1. Bergfalke -30 Falsch, Kauf von Wohneigentum ist für Pendler ein guter Grund für einen
            1. unbekannter Benutzer   Re: Falsch, Kauf von Wohneigentum ist für Pendler ein guter Grund für einen
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