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  • sauseente

mehr als 1000 Beiträge seit 11.08.2006

Nicht zuständig

Israel hat den IStGH nicht anerkannt und hält ihn auch nicht für zuständig, da unter anderem kein souveräner palästinensischer Staat existiert und auch kein Territorium, das zu einer solchen Entität gehört. Nur souveräne Staaten können die Zuständigkeit an den Gerichtshof delegieren.
Der IStGH muss aufpassen dass er nicht weiter politisiert und damit seine Legitimität untergräbt. Egal wie die Entscheidung ausgeht, sie wird nur polarisierend wirken.

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  • Avatar von Dipl.-Ing. Vorausentwicklung
    • Dipl.-Ing. Vorausentwicklung

    238 Beiträge seit 05.02.2024

    Der Staat Palestina -- formal anerkannt von 140 UN-Staaten und der UN

    Antwort auf Nicht zuständig von sauseente.

    Eigentlich sollte allgemein bekannt sein das Palästina formal aus "UN-Sicht" Eigenstaatlichkeit erlangt hat.

    Der Vorkommentar zeigt das man dies wohl doch erläutern muss, Zitat Vorkommentar:

    "Israel hat den IStGH nicht anerkannt und hält ihn auch nicht für zuständig, da unter anderem kein souveräner palästinensischer Staat existiert und auch kein Territorium, ..."

    Tatsache ist, Zitat Wikipedia [1]:

    "Von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben 140 (d. h. über 72 %) den Staat Palästina als unabhängigen Staat anerkannt.
    ...
    Seit dem 29. November 2012 (UN-Resolution 67/19) hat der Staat Palästina den Status eines Beobachterstaats bei den Vereinten Nationen. Durch diese Aufwertung des völkerrechtlichen Status Palästinas erhielten die Palästinenser Zugang zum Internationalen Strafgerichtshof und weiteren Unterorganisationen der UN."

    Btr. des IStGH -- der keine UN-Organisation ist.

    Der Staat Palästina hat das Rom-Statut unterzeichnet und ist mit expleziter Anerkennung der 1967er Grenzen "IStGH-Mitgliedsstaat" zitat [2]:

    "Bis zum 19. Juli 2017 wurde das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 124 Staaten ratifiziert. Zuletzt ... im Januar 2015 von Palästina, wobei sowohl die Anerkennung Palästinas als Staat als auch die exakte Bestimmung der Staatsgrenzen einen Sonderfall darstellen"

    Anmerkung :
    Der Autor des Vorkommentars (sauseente) weis um diese Fakten und sollte erklären warum er die Eigenstaatlichkeit Palästinas trotzdem in Abrede stellt.

    Quellenangaben:

    [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Anerkennung_des_Staates_Pal%C3%A4stina

    [2] https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/globalisierung/52814/internationale-gerichtsbarkeit/

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  • Avatar von szul
    • szul

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

    IStGH vs IGH

    Antwort auf Nicht zuständig von sauseente.

    sauseente schrieb am 30.04.2024 11:24:

    Israel hat den IStGH nicht anerkannt

    Die Klage gegen Israel findet vor dem IGH statt, nicht vor dem IStGH.

    Der wesentlichste Unterschied liegt darin, dass vor dem IGH Konflikte zwischen verschiedenen Staaten verhandelt werden, während der IStGH ein Strafgerichtshof ist, der wegen schwerer Verbrechen gegen Einzelpersonen vorgeht.

    IStGH
    - außerhalb der Vereinten Nationen
    - Grundlage: Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (1998)
    https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof

    IGH
    - Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen
    - Grundlage: Charta der Vereinten Nationen (1945)
    https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Gerichtshof

    kein souveräner palästinensischer Staat existiert

    Und auch wenn Palästina von Israel nicht als Staat anerkannt wird,
    so sieht das die Mehrheit der UN-Mitgliedsstaaten anders.
    Da Palästina auch einen Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen hat,
    ist es absurd, Palästina die Existenz [sic!] absprechen zu wollen.
    Durch diesen Beobachterstatus hat auch Palästina Zugang zum IGH.

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  • Avatar von sauseente
    • sauseente

    mehr als 1000 Beiträge seit 11.08.2006

    Antwort auf Der Staat Palestina -- formal anerkannt von 140 UN-Staaten und der UN von Dipl.-Ing. Vorausentwicklung.

    Dipl.-Ing. Vorausentwicklung schrieb am 30.04.2024 11:59:

    Anmerkung :
    Der Autor des Vorkommentars (sauseente) weis um diese Fakten und sollte erklären warum er die Eigenstaatlichkeit Palästinas trotzdem in Abrede stellt

    Welcher Staat soll das denn sein?
    Die Wirkung dieser Aktion war ja nicht rechtlich, sondern politisch, es war ein symbolischer Akt.

    Es gibt keine souveräne Staatsgewalt über die von ihnen beanspruchten Gebiete und damit entspricht der von ihnen proklamierte Staat Palästina auch eindeutig nicht die in Art. 1 der Montevideo-Konvention festgeschriebenen Kriterien der Staatlichkeit erfüllte.
    Bisher besteht ein Beobachterstatus, wie der Vatikan, der bekanntlich auch kein Staat ist.
    Ich erspare mir jetzt Kommentare, ob es überhaupt ein Staatsvolk gibt.
    Auch dass dieses »Palästina« von etlichen Staaten anerkannt wurde, änderte am Status nichts – durch die bloße Anerkennung wird nicht ein nicht-existenter Staat geschaffen.

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  • Avatar von Dong Digi Digi
    • Dong Digi Digi

    476 Beiträge seit 12.01.2018

    Irrelevant

    Antwort auf Nicht zuständig von sauseente.

    Deutschland, welches den IGH anerkennt, müsste Netanyahu trotzdem verhaften (als Beispiel), wenn er im Land wäre - völlig egal ob Israel den IGH anerkennt oder nicht.

    Das mit der Politisierung ist natürlich ein Problem, aber Deutschland hat den IGH nun mal anerkannt und vermutlich auch stets geheiligt - solange man nicht selber angeklagt war.

    (Edit: IStGH mit IGH ersetzt, Danke szul)

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.05.2024 15:04).

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