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mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

Re: Enteignung: wie ein Verkauf zum marktüblichen Preis

Auch das nationale Bundesverfassungsgericht hat da eine sehr konsistente Rechtsprechung, dass zum Verkehrswert zu entschädigen ist. Bisher ist es davon nicht abgewichen, wenn auch bei Enteignungen zugunsten der Kohlebranche gerne mal gestattet wurde, den Verkehrswert klein zu rechnen.

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