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Re: Enteignung: wie ein Verkauf zum marktüblichen Preis

ollid schrieb am 29.06.2023 13:53:

Es muss nicht unbedingt ein marktüblicher Preis gezahlt werden. Im Grundgesetz steht was von Abwägung mit den Interessen der Gesellschaft.
Man könnte zum Beispiel argumentieren das alle Wertzuwächse einer Immobilie, die aus der Lage resultieren, der Allgemeinheit zustehen.

Das darfst Du gerne dem internationalen Schiedsgericht (die Besitzer sind keine deutschen Firmen) erklären, aber das wird darauf nicht eingehen.

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