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  • Ralf_S1

mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.2007

was ist ein Rechtsstaat?

Ein Rechtsstaat zeichnet sich Gewaltenteilung aus
Wenn Großspender über Parteien, und Parteien über Parlamente die Justiz mehr oder weniger kontrollierten können, dann läuft etwas schief. Kein Justizminister sollte einer Staatsanwaltschaft gegenüber weisungsbefugt sein, ob ein Verfahren begonnen oder beendet wird. Kein Vertreter einer Partei oder eines Parlaments sollte abstimmen können, wer in die höchsten Gerichte gewählt wird.
"Die eine Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wird vom Bundestag gewählt, die andere Hälfte vom Bundesrat." Die gleichen Personen, die über die Gesetze abstimmen, bestimmen die Richter des Obersten Gerichts. Das birgt die überaus sehr hohe realistische Gefahr, dass systemrelevante Gerichtsentscheidungen im Interesse des Gesetzgebers, der Parteien, der Parteispender gefällt werden. Gewaltenteilung sieht meiner Meinung nach anders aus.

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  • Avatar von jfmprof
    • jfmprof

    844 Beiträge seit 24.09.2021

    Rechtsstaat ist kein Begriff mit besonders scharfer Definition.

    Antwort auf was ist ein Rechtsstaat? von Ralf_S1.

    Beispielsweise benutzt der bekannte griechische Philosoph Panajotis Kondylis, der bevorzugt auf Deutsch publiziert hat, den Begriff meist mit Anführungszeichen, so durchgehend in seinem Kommentar zur "Politischen Theologie" Carl Schmitts (https://www.jstor.org/stable/43642685#metadata_info_tab_contents).

    Außerhalb des deutschen Sprachraumes spielt der Begriff anscheinend auch keine besonders wichtige Rolle. Das eine deutsche Spezialität.

    Was Sie dann zur Besetzung der höchsten Gerichte schreiben:

    ... Kein Vertreter einer Partei oder eines Parlaments sollte abstimmen können, wer in die höchsten Gerichte gewählt wird.

    "Die eine Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wird vom Bundestag gewählt, die andere Hälfte vom Bundesrat." Die gleichen Personen, die über die Gesetze abstimmen, bestimmen die Richter des Obersten Gerichts. ...

    bezeichnet im Grunde nur den allgemein üblichen modus operandi für die Besetzung dieser Gerichte, bespielsweise auch in den USA. Man hat hier einfach das schon von De Maistre konstatierte Problem, daß es nichts hilft, über den obersten Machthaber noch eine Art Kontrolleur einzusetzen. Weil dann dieser Kontrolleur der eigentliche Obermachthaber wäre. Den SCOTUS basisdemokratisch zu besetzen, würde diesen nur zu dem eigentlichen Parlament machen. Das ist mit dem BVG nicht anders.

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    • Ralf_S1

    mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.2007

    Antwort auf Rechtsstaat ist kein Begriff mit besonders scharfer Definition. von jfmprof.

    jfmprof schrieb am 04.10.2022 09:07:

    Beispielsweise benutzt der bekannte griechische Philosoph Panajotis Kondylis, der bevorzugt auf Deutsch publiziert hat, den Begriff meist mit Anführungszeichen, so durchgehend in seinem Kommentar zur "Politischen Theologie" Carl Schmitts (https://www.jstor.org/stable/43642685#metadata_info_tab_contents).

    Außerhalb des deutschen Sprachraumes spielt der Begriff anscheinend auch keine besonders wichtige Rolle. Das eine deutsche Spezialität.

    Was Sie dann zur Besetzung der höchsten Gerichte schreiben:

    ... Kein Vertreter einer Partei oder eines Parlaments sollte abstimmen können, wer in die höchsten Gerichte gewählt wird.

    "Die eine Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wird vom Bundestag gewählt, die andere Hälfte vom Bundesrat." Die gleichen Personen, die über die Gesetze abstimmen, bestimmen die Richter des Obersten Gerichts. ...

    bezeichnet im Grunde nur den allgemein üblichen modus operandi für die Besetzung dieser Gerichte, bespielsweise auch in den USA. Man hat hier einfach das schon von De Maistre konstatierte Problem, daß es nichts hilft, über den obersten Machthaber noch eine Art Kontrolleur einzusetzen. Weil dann dieser Kontrolleur der eigentliche Obermachthaber wäre. Den SCOTUS basisdemokratisch zu besetzen, würde diesen nur zu dem eigentlichen Parlament machen. Das ist mit dem BVG nicht anders.

    Es geht nicht darum, über den Machthaber noch jemanden darüber zu setzen, sondern daneben. Diese unabhängige Gewalt, soll gerade darüber entscheiden, ob einerseits erlassene Gesetze und andererseits ergangene Urteile nicht gegen geltende Verfassung verstoßen. Diese Kontrollfunktion wird durch die gängigen Verfahren ausgehöhlt wenn nicht sogar "ad absurdem" geführt werden.

    Ganz deutlich wurde das Problem in dem Roman "Die Akte" von John Grisham dargestellt und in der Auswahl der Richter des obersten Bundesgerichtes der USA demonstriert. Ein amtierender Präsident wählt die Kandidaten aus und diese Kandidaten werden vom Senat bestätigt. Wählt der Präsident jemals Kandidaten aus, die seiner Rechtsauffassung widersprechen? Anstelle des Präsidenten kann man auch die Vertreter einer Partei oder eines Parlamentes sehen.

    Gerade das Auswahlverfahren und die sich daraus ergebenden Entscheidungen der obersten Gerichte stärken in der Bevölkerung das Gefühl, dass der Rechtsstaat nicht mehr existiert und somit eine Demokratieverdrossenheit.

    Aus meiner Sicht sollte in allen Wahlen eine indirekte Wahl stattfinden. Die zukünftigen Mitglieder eines Gremiums oder Träger einer zukünftigen Funktion werden entsprechend den Eignungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einen entsprechenden Pool bestimmt und aus diesem Pool heraus erfolgt die Auswahl. Je höher die Zahl der Kandidaten in diesem Pool und je geheimer der "Poolinhalt" ist, desto besser die mögliche Auswahl. Wahlkämpfe sollten gerade in der Auswahl der Richter in der Justiz verhindert werden.

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  • Avatar von Suicido
    • Suicido

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

    Antwort auf Rechtsstaat ist kein Begriff mit besonders scharfer Definition. von jfmprof.

    Als Ergänzung bliebe noch zu erwähnen, dass die Bundesrepublik sich sehr weit weg von einer wie auch immer gearteten Rechtsstaatlichkeit bewegt, da der Bundesstaatsanwalt seitens des Bundesjustizministeriums weisungsgebunden ist (siehe Gerichtsverfassungsgesetz GVG §§ 146 bis148), was einer unabhängigen Justiz zuwider läuft.

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  • Avatar von jfmprof
    • jfmprof

    844 Beiträge seit 24.09.2021

    Antwort auf Re: Rechtsstaat ist kein Begriff mit besonders scharfer Definition. von Ralf_S1.

    Es geht nicht darum, über den Machthaber noch jemanden darüber zu setzen, sondern daneben. Diese unabhängige Gewalt, soll gerade darüber entscheiden, ob einerseits erlassene Gesetze und andererseits ergangene Urteile nicht gegen geltende Verfassung verstoßen. Diese Kontrollfunktion wird durch die gängigen Verfahren ausgehöhlt wenn nicht sogar "ad absurdem" geführt werden.

    Sie haben natürlich Recht. Insofern ist ein Verfassungsgericht eher als etwas anzusehen wie eine weitere Kammer im Parlament mit Vetorecht gegen die Gesetze der anderen Kammer oder Kammern, aber ohne das Recht, selber Gesetze zu erlassen. Also nicht der eigentliche (Ober-)Machthaber, wie ich geschrieben habe. Aber es ändert nichts daran, daß dann halt die Besetzung des Verfassungsgerichtes Gegenstand der politischen Kämpfe ist, die nach demselben Modus ausgetragen würden wie die Wahlkämpfe um die Besetzung des Parlamentes.

    Ganz deutlich wurde das Problem in dem Roman "Die Akte" von John Grisham dargestellt und in der Auswahl der Richter des obersten Bundesgerichtes der USA demonstriert. Ein amtierender Präsident wählt die Kandidaten aus und diese Kandidaten werden vom Senat bestätigt. Wählt der Präsident jemals Kandidaten aus, die seiner Rechtsauffassung widersprechen? Anstelle des Präsidenten kann man auch die Vertreter einer Partei oder eines Parlamentes sehen.

    Den Roman von Grisham habe ich nicht gelesen. Was mir schon vor einiger Zeit aufgefallen ist, ist die Tatsache, daß die Richter des SCOTUS bis in die 60iger Jahre hinein meistens einfach per acclamationem ernannt wurden. Abgestimmt wurde nur selten, vielleicht weil ein Kandidat irgendwie problematisch erschien. Ab den 60iger Jahren wurde das anders, es mußte immer abgestimmt werden, und ab den 80igern ging es dabei meist nach Parteilinien. Clarance Thomas ist als erster SCOTUS-Richter bei diesen Ernennungskämpfen auf massive Weise persönlich angegriffen worden, was sich dann bei Kavanaugh wiederholt hat. Für mich ein Symptom für die seit den 1960igern schwelende Krise des politischen Systemes der USA. Daß mal wieder ein SCOTUS-Richter einstimmig oder durch Akklamation ernannt werden könnte, scheint heute unvorstellbar, abgesehen von Situationen, wo eine der politischen Richtungen in den USA vernichtend geschlagen und aus den Parlamenten ausgeschlossen wird.

    Gerade das Auswahlverfahren und die sich daraus ergebenden Entscheidungen der obersten Gerichte stärken in der Bevölkerung das Gefühl, dass der Rechtsstaat nicht mehr existiert und somit eine Demokratieverdrossenheit.

    Rechsstaat ist wie gesagt ein unscharfer Begriff (Sie können das einfach in dem deutschen Wikipädie-Artikel nachlesen), der außerhalb des deutschen Sprachraumes auch längst nicht die Bedeutung hat, die Sie ihm zumessen. Naiv könnte man als Definition nehmen: Die Kontrolle über die Rechtssprechung ist nicht Gegenstand der politischen Machtkämpfe. Es herrscht eine Situation, die allgemein als Gleichheit vor dem Gesetz angesehen wird.

    In der Bundesrepublik kann davon schon seit Jahrzehnten nicht mehr die Rede sein. Beispiel: "Abtreibungsärzte sind Mörder" war, wenn ich mich richtig erinnere, strafbewehrt, nicht aber "Soldaten sind Mörder" (das war vor dem Umschwenken der Linken auf eine bellizistische Linie). Den einen darf man als Köterrasse beschimpfen, bei anderen führen selbst harmlosere Aussagen ins Gefängnis oder den wirtschaftlichen Ruin. Undurchsichtige Seilschaften können ihre Interessen an allen Kontrollinstanzen vorbei durchsetzen. Siehe der jüngste Streit um einige Figuren bei Karl May und in Karl May-Filmen, wo alle Betroffenen nach kurzer Zeit aufgegeben haben. Eine Klage vor Gericht gegen die Urheber der Kampagne wäre offenbar aussichtslos gewesen, obwohl die Rechtslage eine Klage gegen derartige Negativkampagnen anscheinend zuläßt (womit ich mich freilich nicht weiter auskenne) und die Betroffen finanziell in der Lage wären, durch alle Instanzen des Rechtsweges zu gehen.

    Ich halte es da mit Carl Schmitt. Dieser hat politische Homogenität als Voraussetzung für Demokratie gesehen, und dasselbe könnte auch für Rechtsstaatlichkeit gelten. Politische Homogenität ist hier zu sehen im Sinne von Schmitts Begriff des Politischen, also der Freund-Feind-Unterscheidung. Es ist nicht mit rassischer, religiöser, sprachlicher Homogenität identisch, weil man gar nicht vorhersehen kann, welche Unterschiede die Menschen einmal als Grundlage einer Freund-Feind-Unterscheidung nehmen würden. Beispiel: Die Ukraine, wo es in den 1990iger Jahren noch gar nicht absehbar war, daß die Sprachfrage einmal (nach Einmischung ausländischer Interessenten) einen Bürgerkrieg auslösen könnte.

    In den USA und den westeuropäischen Staaten fehlt auf absehbare Zeit diese politische Homogenität als Voraussetzung für Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit. Darum können diese Staaten auch nicht ernsthaft als Demokratien oder Rechtsstaaten angesehen werden, auf wenn sie sich um die Aufrechterhaltung einer entsprechenden Fassade bemühen. Irgendwelche raffinierte Auswahlverfahren für den jeweils höchsten Gerichtshof würden meiner Meinung nichts am Fehlen der grundlegenden Voraussetzungen für Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit ändern.

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  • Avatar von Pneusodym
    • Pneusodym

    74 Beiträge seit 10.06.2019

    Gewaltenteilung und Geheimdienst geht schon nicht

    Antwort auf was ist ein Rechtsstaat? von Ralf_S1.

    Mir konnte zumindest bis heute niemand erklären, wie Gewaltenteilung funktionieren soll, wenn es staatliche Institutionen mit unglaublicher Macht gibt, die sich einer Kontrolle durch den Souverän vollkommen entziehen.
    Geht einfach nicht.

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  • Avatar von Adminströse
    • Adminströse

    295 Beiträge seit 18.08.2022

    Das sah auch der europäische Gerichtshof so ....

    Antwort auf was ist ein Rechtsstaat? von Ralf_S1.

    Ralf_S1 schrieb am 03.10.2022 22:28:

    .... Das birgt die überaus sehr hohe realistische Gefahr, dass systemrelevante Gerichtsentscheidungen im Interesse des Gesetzgebers, der Parteien, der Parteispender gefällt werden. Gewaltenteilung sieht meiner Meinung nach anders aus.

    ... als sie entschieden, dass Deutschland keine europäische Haftbefehle ausstellen darf.

    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/eugh/18/c-508-18.php

    Interessant ist auch eine Seite im Netz, die sich mit der Gewaltenteilung auseinandersetzt. Sie ist von einem Richter im Ruhestand. Auf eine Link verzichte ich, da ich in einem anderen Leben dafür gesperrt wurde. Lässt sich aber finden, wenn man weiß, dass die Endung .de ist ;)

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  • Avatar von oldman123
    • oldman123

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.11.2003

    Antwort auf Re: Rechtsstaat ist kein Begriff mit besonders scharfer Definition. von jfmprof.

    Demokratischer Rechtsstaat?

    Supreme Court of the United States

    "Nominiert werden die Richter durch den jeweiligen im Amt befindlichen US-Präsidenten, im Anschluss bestätigt durch den Senat. In dem halten die Republikaner (noch) eine Mehrheit."

    Heißt aber auch, der nachfolgende Präsident kann keinen der Richter und Richterinnen entlassen.
    Das hält dann, bis ein Mitglied wegstirbt oder den Posten kündigt.
    Maximal bei eklatantem Fehlverhalten, kann man versuchen einen Richter aus dem Amt zu drängen.

    "Die Absurdität der lebenslangen Richter
    10.07.2020"
    Frankfurter Rundschau
    https://www.fr.de/politik/absurditaet-lebenslangen-richter-11039219.html

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  • Avatar von oldman123
    • oldman123

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.11.2003

    Na ich weiß es besser!

    Antwort auf Gewaltenteilung und Geheimdienst geht schon nicht von Pneusodym.

    O.k., ist natürlich eine Kasperbude, die nur eine Scheinfunktion hat. Die erfahren nur, was die Geheimdienste ausplaudern wollen. Wahrscheinlich nur so viel, da mit das Bundeskanzleramt sich beruhigt zurücklehnen kann und denkt sie hätten was zu kontrollieren. Geheimdienste heißen nicht umsonst Geheimdienste.

    "Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)

    Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen."
    Bundestag.de

    Der letzte Satz ist besonders lustig, wenn man sich die Machenschaften der Geheimdienste in der Vergangenheit ansieht.

    Und einen tieferen Einblick, besonders über den BND (ergo auch wie Verfassungsschutz und MAD aus dem Sumpf erwuchsen) in dieser mehrteiligen Doku vom ZDF ansehen:

    Geheimnisse des BND: Braune Schatten

    Ups, da hat doch das ZDF die Dokureihe doch glatt aus der Mediathek entfernt und sind durch Links auf anderen Seiten von Anbietern nicht mehr erreichbar.

    Schade, war sehr interessant.

    Wenigstens habe ich noch den ersten Teil der ZDF Doku unter anderem Namen gefunden:

    Ex-Nazis als Spione: Die Gründung des Bundesnachrichtendienstes | ZDFinfo Dokuhttps://www.youtube.com/watch?v=z0Au7MZ0l3I

    Vielleicht kennt noch jemand eine Quelle, wo man auch die anderen 2 Teile findet.

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