Boskowski schrieb am 04.03.2024 22:14:
Die Krim wurde nicht gewaltsam annektiert.
Ach je, soll das jetzt ein Gewaltbegriff aus dem deutschen StGB sein, nach dem das Vorhalten einer Waffe "nur" eine Nötigung darstellt?
Im Falle der Krim haben russische Soldaten mit Waffen unerlaubt und absichtlich in feindlicher Absicht den Boden eines souveränen Staates betreten und damit ziemlich sicher gegen Einreisebestimmungen verstoßen. Bitte jetzt nicht mit dem Pachtvertrag für Sewastopol kontern, das o.g. war sicherlich nicht Teil der vereinbarten Spielregeln.
Und wenn man noch einen Rest auf die Vereinten Nationen gibt:
UN-Resolution 3314 Artikel 3 erfordert nicht, dass Schüsse abgegeben werden. Nennen wir es eben Aggression, wenn der Begriff "Gewalt" hier das größte Problem sein soll.