Im Grundgesetz steht nicht, dass diese nur Geimpfte ausüben können. Hier geht es NICHT um Neid, sondern um ein unveräußerliches Prinzip.
Von einem Ungeimpften geht keine greifbare Gefahr aus. Sie geht nur von einem nachweislich Infizierten aus.
Im Grundgesetz steht nicht, dass diese nur Geimpfte ausüben können. Hier geht es NICHT um Neid, sondern um ein unveräußerliches Prinzip.
Von einem Ungeimpften geht keine greifbare Gefahr aus. Sie geht nur von einem nachweislich Infizierten aus.
Antwort auf Leider versteht Herr Post das Prinzip Grundrechte nicht von .
respicefinem schrieb am 02.05.2021 22:37:
Von einem Ungeimpften geht keine greifbare Gefahr aus. Sie geht nur von einem nachweislich Infizierten aus.
Bis nachgewiesen ist, das du uninfiziert bist, bist du mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit infiziert. Die Frage ist ab welcher Wahrscheinlichkeit welche Grundrechtseinschränkung ok ist.
Ob man dich z.B. bei Einreise erst mal in Quarantäne sperren darf, bis ein Testergebnis vorliegt, oder mangels Testverfahren gar bis die Inkubationszeit abgelaufen ist. Was eine erhebliche Grundrechtseinschränkung ist.
Qurantäne betraf schon immer auch potentiell Infizierte, nicht nur nachweislich Infizierte. Anders wäre es auch Quatsch. Gefahr geht auch immer von potentiell Infizierten aus. Nicht nur von nachweislich Infizierten. Außer man könnte Hellsehen.
Antwort auf Re: Leider versteht Herr Post das Prinzip Grundrechte nicht von ollid.
ollid schrieb am 02.05.2021 23:48:
respicefinem schrieb am 02.05.2021 22:37:
Von einem Ungeimpften geht keine greifbare Gefahr aus. Sie geht nur von einem nachweislich Infizierten aus.
Die Frage ist ab welcher Wahrscheinlichkeit welche Grundrechtseinschränkung ok ist.
Reden wir doch über Wahrscheinlichkeit.
Derzeit sind (lt. Worldometer) etwa 317000 Menschen in Deutschland "infiziert" (was erst einmal nur heißt, dass der PCR-Test positiv war). Ob und wie stark sie ansteckend sind, ist nicht bekannt.
das entspricht 0,3 % der Bevölkerung. 99,7 % sind demnach nicht infiziert.
Die positiv Getesteten müssen ja in Quarantäne. Bleibt also zu klären, wie groß das Risiko, ansteckend zu sein, bei den 99,7% ist.
Davon hört man aber nichts. Es wird zwar gesagt, dass auch Leute ohne Symptome ansteckend sein können, aber nicht, wie hoch dieses Risiko ist. Wie hoch aber ist das Risiko noch, wenn ein symptomloser, sich völlig gesund fühlender Mensch einen Schnelltest macht, der negativ ausfällt. Oder gar einen PCR-Test, der angeblich zu über 99 % korrekte Ergebnisse liefert?
Also wie hoch ist das Risiko, dass ein sich völlig gesund fühlender Mensch mit negativen PCR-Test jemanden ansteckt?
Aber selbst dieser Mensch wird derzeit nachts zuhause eingesperrt. Ich darf meine Grundrechte nicht einmal dann ausüben, wenn ich selbst das Risiko einer Ansteckung extrem reduziere.
Mit den derzeitigen Argumenten könnte man alle Männer nachts einsperren. Dann würde keine Frau mehr im Park vergewaltigt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.05.2021 00:18).
Antwort auf Re: Leider versteht Herr Post das Prinzip Grundrechte nicht von .
respicefinem schrieb am 03.05.2021 00:17:
ollid schrieb am 02.05.2021 23:48:
respicefinem schrieb am 02.05.2021 22:37:
Von einem Ungeimpften geht keine greifbare Gefahr aus. Sie geht nur von einem nachweislich Infizierten aus.
Die Frage ist ab welcher Wahrscheinlichkeit welche Grundrechtseinschränkung ok ist.
Reden wir doch über Wahrscheinlichkeit.
Derzeit sind (lt. Worldometer) etwa 317000 Menschen in Deutschland "infiziert" (was erst einmal nur heißt, dass der PCR-Test positiv war). Ob und wie stark sie ansteckend sind, ist nicht bekannt.
das entspricht 0,3 % der Bevölkerung. 99,7 % sind demnach nicht infiziert.
Die positiv Getesteten müssen ja in Quarantäne. Bleibt also zu klären, wie groß das Risiko, ansteckend zu sein, bei den 99,7% ist.
Davon hört man aber nichts. Es wird zwar gesagt, dass auch Leute ohne Symptome ansteckend sein können, aber nicht, wie hoch dieses Risiko ist. Wie hoch aber ist das Risiko noch, wenn ein symptomloser, sich völlig gesund fühlender Mensch einen Schnelltest macht, der negativ ausfällt. Oder gar einen PCR-Test, der angeblich zu über 99 % korrekte Ergebnisse liefert?
Also wie hoch ist das Risiko, dass ein sich völlig gesund fühlender Mensch mit negativen PCR-Test jemanden ansteckt?
Aber selbst dieser Mensch wird derzeit nachts zuhause eingesperrt. Ich darf meine Grundrechte nicht einmal dann ausüben, wenn ich selbst das Risiko einer Ansteckung extrem reduziere.
Mit den derzeitigen Argumenten könnte man alle Männer nachts einsperren. Dann würde keine Frau mehr im Park vergewaltigt.
Grundsätzlich OK, nur darf man die Dunkelziffer nicht vergessen, solange es keine 100% Test Rate gibt.
Und Menschen mit aktuellem, negativen Test sollen ja wie Geimpfte behandelt.
Und Vergewaltiger haben den Vorteil das sie sich nicht exponentiell vermehren, wenn man nicht alle Männer vorsorglich einsperrt. Wenn 1000 Leute ungeprüft in eine enge Disko gelassen werden, weil nur 0,3% Anteil keine Einschränkungen rechtfertigen, hast du am Ende wahrscheinlich ein paar hundert Infizierte, egal welche ursprünglichen 3 davon Infiziert waren.
Antwort auf Re: Leider versteht Herr Post das Prinzip Grundrechte nicht von ollid.
Vernünftige Argumente um Grundrechte einzuschränken ?
zum Beispiel "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen."
Vernunft ist immer das, was die aktuelle Regierung als vernünftig erachtet.
nettes Beispiel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Wiederherstellung_des_Berufsbeamtentums
Antwort auf Re: Leider versteht Herr Post das Prinzip Grundrechte nicht von ollid.
ollid schrieb am 02.05.2021 23:48:
Bis nachgewiesen ist, das du uninfiziert bist, bist du mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit infiziert. Die Frage ist ab welcher Wahrscheinlichkeit welche Grundrechtseinschränkung ok ist.
Derartige Sichtweisen galten mal als illegitim.
Das ist ja im Grunde eine ähnliche Argumentation wie im Kampf gegen den Terror und im Kampf gegen sexuellem Missbrauch, wo es auch immer mehr in die Richtung geht, Menschen unter dem Deckmantel des Opferschutzes aufgrund bloßer Wahrscheinlichkeiten vorzuverurteilen bzw. Verhaltensweisen zu kriminalisieren, die für sich genommen niemanden gefährden, aber statistisch mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit zukünftiger Straftaten einhergehen.
Diese Sichtweise ist aber noch recht neu. Vor noch gar nicht so langer Zeit galt noch, dass Sanktionen und Grundrechtseingriffe nur bei *konkreter* und *unmittelbarer* Gefahr gerechtfertigt sind, und nicht allein aufgrund *abstrakter* und *mittelbarer* Gefährdungen.
Qurantäne betraf schon immer auch potentiell Infizierte, nicht nur nachweislich Infizierte. Anders wäre es auch Quatsch. Gefahr geht auch immer von potentiell Infizierten aus. Nicht nur von nachweislich Infizierten. Außer man könnte Hellsehen.
Es macht aber einen erheblichen Unterschied, ob ein *konkreter* Anhaltspunkt für ein *erhöhtes* Infektionsrisiko vorliegt (z.B. aufgrund von kürzlichem Kontakt zu Infizierten), oder ob einfach alle Menschen unter einen *Generalverdacht* gestellt werden, obwohl keinerlei konkrete Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen.
*Generalverdacht* war mal ein Bähwort. Inzwischen ist es salonfähig geworden und wird sogar von einigen verteidigt.
Antwort auf Re: Leider versteht Herr Post das Prinzip Grundrechte nicht von .
Mit den derzeitigen Argumenten könnte man alle Männer nachts einsperren.
Wieso nur nachts, mit Homeoffice geht auch 24/7/365 ...
:-P