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  • lexus1234

267 Beiträge seit 18.02.2019

Welcher Widerstand? Ich kenne nur zwei gute Urteile

Durchaus interessant zu lesen, aber juristischer Widerstand findet nicht statt.
Nahezu alle Urteile der hauptsächlich Verwaltungsgerichte machen zwei Kardinalfehler:

a) Sie gehen von einer großen Gefährdung der allgemeinen Gesundheit aus und stützen sich dabei einzig und allein auf den ersten Satz der RKI-Lageeinschätzung, ohne allerdings die darauf folgenden Zahlen zu bewerten, die das in keinem Fall hergeben.

b) Sie versuchen erst gar nicht, die Verfassungsmäßigkeit oder Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Sie gehen ohne jegliche Evidenz davon aus, daß die getroffenen Maßnahmen "geeignet" und "verhältnismäßig" sind. Letzteres stützen sie auf a), und das "geeignet" bleibt erneut ungeprüft und evidenzlos.

Auch eine Folgenabwägung findet in keinem Fall statt.

Man kann also wohl kaum davon sprechen, es erfolge irgendeine Art von "Widerstand" der Juristen.

Und seit Herr Harbarth Präsident des Verfassungsgerichts ist, erwarte ich auch von der Adresse nichts mehr. Längst hätte dieses Gericht Grenzen ziehen müssen.

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    • GordonHannes

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

    Antwort auf Welcher Widerstand? Ich kenne nur zwei gute Urteile von lexus1234.

    lexus1234 schrieb am 17.03.2021 18:09:

    Durchaus interessant zu lesen, aber juristischer Widerstand findet nicht statt.
    Nahezu alle Urteile der hauptsächlich Verwaltungsgerichte machen zwei Kardinalfehler:

    a) Sie gehen von einer großen Gefährdung der allgemeinen Gesundheit aus und stützen sich dabei einzig und allein auf den ersten Satz der RKI-Lageeinschätzung, ohne allerdings die darauf folgenden Zahlen zu bewerten, die das in keinem Fall hergeben.

    b) Sie versuchen erst gar nicht, die Verfassungsmäßigkeit oder Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Sie gehen ohne jegliche Evidenz davon aus, daß die getroffenen Maßnahmen "geeignet" und "verhältnismäßig" sind. Letzteres stützen sie auf a), und das "geeignet" bleibt erneut ungeprüft und evidenzlos.

    Auch eine Folgenabwägung findet in keinem Fall statt.

    Man kann also wohl kaum davon sprechen, es erfolge irgendeine Art von "Widerstand" der Juristen.

    Und seit Herr Harbarth Präsident des Verfassungsgerichts ist, erwarte ich auch von der Adresse nichts mehr. Längst hätte dieses Gericht Grenzen ziehen müssen.

    Äh Verfassungsrichter sind keine Biologen oder Mediziner sie überlassen deshalb die Bewertung der Zahlen den Fachleuten.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.03.2021 22:05).

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    • DLKing

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    Antwort auf Re: Welcher Widerstand? Ich kenne nur zwei gute Urteile von GordonHannes.

    GordonHannes schrieb am 17.03.2021 22:03:

    Äh Verfassungsrichter sind keine Biologen oder Mediziner sie überlassen deshalb die Bewertung der Zahlen den Fachleuten.

    Solange sie dabei "audiatur et altera pars" befolgen, spricht auch nichts dagegen. Das tun sie aber leider nicht.

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    mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

    Antwort auf Re: Welcher Widerstand? Ich kenne nur zwei gute Urteile von DLKing.

    DLKing schrieb am 18.03.2021 00:14:

    GordonHannes schrieb am 17.03.2021 22:03:

    Äh Verfassungsrichter sind keine Biologen oder Mediziner sie überlassen deshalb die Bewertung der Zahlen den Fachleuten.

    Solange sie dabei "audiatur et altera pars" befolgen, spricht auch nichts dagegen. Das tun sie aber leider nicht.

    Öh Gegengutachten gegen vom Gericht ausgewählte Gutachten sind doch Aufgabe der klagenden Partei?

    Wissenschaftler die seit Jahrzehnten nicht mehr in der Forschung aktiv sind - also nicht mehr publizieren - sind halt dafür nicht geeignet. IBei Geisteswissenschaften geht das aber bei Naturwissenschaften (vor allem Bio, Chemie, Medizin, Physik und IT) geht das halt nicht.

    Wer da 25 Jahre+ raus ist ist halt kein Gutachter mehr.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.03.2021 11:52).

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    Antwort auf Re: Welcher Widerstand? Ich kenne nur zwei gute Urteile von GordonHannes.

    GordonHannes schrieb am 18.03.2021 11:48:

    Öh Gegengutachten gegen vom Gericht ausgewählte Gutachten sind doch Aufgabe der klagenden Partei?

    Es ist ja nicht so, dass keine Gegengutachten vorliegen würden. Der OP hatte jedoch bereits beschrieben, dass Gerichte meist nur dem RKI glauben.

    Wissenschaftler die seit Jahrzehnten nicht mehr in der Forschung aktiv sind - also nicht mehr publizieren - sind halt dafür nicht geeignet. IBei Geisteswissenschaften geht das aber bei Naturwissenschaften (vor allem Bio, Chemie, Medizin, Physik und IT) geht das halt nicht.

    Wer da 25 Jahre+ raus ist ist halt kein Gutachter mehr.

    Warum sollte das so sein? Wenn man es schon nötig hat, Gegengutachter auf dieser Ebene anzugreifen und keine sachlichen Argumente mehr hat, dann ist da etwas faul.

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    Antwort auf Re: Welcher Widerstand? Ich kenne nur zwei gute Urteile von DLKing.

    DLKing schrieb am 18.03.2021 12:01:

    GordonHannes schrieb am 18.03.2021 11:48:

    Öh Gegengutachten gegen vom Gericht ausgewählte Gutachten sind doch Aufgabe der klagenden Partei?

    Es ist ja nicht so, dass keine Gegengutachten vorliegen würden. Der OP hatte jedoch bereits beschrieben, dass Gerichte meist nur dem RKI glauben.

    Wissenschaftler die seit Jahrzehnten nicht mehr in der Forschung aktiv sind - also nicht mehr publizieren - sind halt dafür nicht geeignet. IBei Geisteswissenschaften geht das aber bei Naturwissenschaften (vor allem Bio, Chemie, Medizin, Physik und IT) geht das halt nicht.

    Wer da 25 Jahre+ raus ist ist halt kein Gutachter mehr.

    Warum sollte das so sein? Wenn man es schon nötig hat, Gegengutachter auf dieser Ebene anzugreifen und keine sachlichen Argumente mehr hat, dann ist da etwas faul.

    Öh weil die Welt sich weiterdreht.

    Wieso sollte man jemanden als Gutachter zu einem aktuellen Thema nehmen der vor mehr als einem Vierteljahrhundert zum letzten Mal publiziert hat - wenn man tausende Wissenschaftler haben kann die AKTUELL in dem Bereich forschen und publizieren?

    Bei denen weiss man die sind auf der Höhe der aktuellen Wissenschaft - bei dem der vor einem Vierteljahrhundert zum letzten Mal publiziert hat weiss man das nicht.

    In der Wissenschaft ist nunmal das A und O der Austausch mit der Fachwelt in Form von Publikationen. er das seit einem Vierteljahrhundert+ nicht mehr macht ist eben nur noch Randzuschauer.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.03.2021 16:47).

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