Durchaus interessant zu lesen, aber juristischer Widerstand findet nicht statt.
Nahezu alle Urteile der hauptsächlich Verwaltungsgerichte machen zwei Kardinalfehler:
a) Sie gehen von einer großen Gefährdung der allgemeinen Gesundheit aus und stützen sich dabei einzig und allein auf den ersten Satz der RKI-Lageeinschätzung, ohne allerdings die darauf folgenden Zahlen zu bewerten, die das in keinem Fall hergeben.
b) Sie versuchen erst gar nicht, die Verfassungsmäßigkeit oder Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Sie gehen ohne jegliche Evidenz davon aus, daß die getroffenen Maßnahmen "geeignet" und "verhältnismäßig" sind. Letzteres stützen sie auf a), und das "geeignet" bleibt erneut ungeprüft und evidenzlos.
Auch eine Folgenabwägung findet in keinem Fall statt.
Man kann also wohl kaum davon sprechen, es erfolge irgendeine Art von "Widerstand" der Juristen.
Und seit Herr Harbarth Präsident des Verfassungsgerichts ist, erwarte ich auch von der Adresse nichts mehr. Längst hätte dieses Gericht Grenzen ziehen müssen.