Antwort auf Re: Drosten vor Gericht, Second Edition von XavierS.
Danke für die tieferen Enblicke in die Welt der Virenzähler. Und die der Rechtsfreunde; es geht ja über die Virentest-Fragen hinaus um "juristische Präzision".
Fachlich kann ich die Virentestfragen schlecht beurteilen, in relativ oberflächlicher aber ähnlicher Weise hat das Labor der Uni Aachen die Vorgehensweise beim PCR-Test (auf youtube) beschrieben. In deren Darstellung wird auch offen gesagt, dass es wesentlich präzisere Testverfahren gibt um false positives auszuschließen, nur dass die eben pro Test wesentlich aufwendiger u.v.a. langwieriger sein würden, "Anzucht von Kulturen" und sowas..., als der PCR-Schnelltest. Mindestens von "Wochen" war dort die Rede.
Und in den paar Drosten-podcasts, die ich mir angehört habe, äußert der sich ebenfalls zu den vielen unterschiedlichen und problematischen Test-Bedingungen und Verfahren für eine eindeutige Bestimmung der tatsächlichen individuellen Viruslast. Und als pragmatische Lösung um eine Ausbreitung von Infektionen zu vermeiden, hält er den PCR als massentauglichen Schnelltest für ein ausreichend geeignetes Mittel, neben anderen Tests, die seine Forschergruppe ebenfalls auf Vor- und Nachteile überprüft. Manche Tests halten sie auch für völlig untauglich.
Bei dem fachlich anscheinend besseren Wissen, das auf der achgut-Seite als Kritik am PCR-Test, Drosten, uneinheitlichen Prüfstandards in den Laboren und den daraufhin beschlossenen politischen Maßnahmen ... präsentiert wird, stellt sich mir die Frage, was denn den PCR-Schnelltest als einen massentauglichen Nachweis einer Infektion ersetzen sollte?
Einheitliche ct-Richtwerte für Laboruntersuchungen einzuführen sollte ja nicht so ein Riesenproblem sein. Ein ordentlich durchgeführter Virennachweis für die Bevölkerung scheint durch den hohen (Zeit-)Aufwand recht unpraktikabel zu sein.
Oder soll der PCR-Test ersatzlos gestrichen werden? Weil er "nur" den Rückschluss aus zerkleinerten Restbeständen auf einen "vollständigen Virus" erlaubt und daher, aus der Sicht der Kritiker, keinen sicheren Rückschluss auf sein vorheriges Vorhandensein erlauben soll? Und nur dessen "intaktes Vorhandensein" so letztlich eine Infektiosität belegen würde?
Die Gleichung die hier (auch von Bahner) aufgemacht wird, dass PCR-getestete Infizierte keine Infektionen weitergeben können, weil die Infektiosität durch den PCR-Test selbst ja nicht belegbar ist, halte ich für Quatsch und die "juristische Präzision", um die es den widerständigen Rechtsfreunden geht, für eine spitzfindige Erbsenzählerei.
"Drosten vor Gericht" bringen ist bei all dem Gefummel um RNA und Sequenzierung ja die unübersehbar höchste Wunschvorstellung, nicht Verbesserung von irgendwelchen Tests, o.ä. Einige Freiheitsfreunde und GG-Liebhaber sind schon bei den Demos mit ihren plakativen Forderungen rumgelaufen Drosten und andere "Volksverbrecher" ins Gefängnis zu sperren. - Offenbar kein Widerspruch zu ihren Freiheitsvorstellungen.
Das rechtliche Getöse um Bahner und Drosten ist also eher als erneuter symbolischer Versuch zu verstehen "schuldige Verantwortliche" an der Corona-Misere anzuprangern, als ob sich die Ausbreitung eines infektiösen Virus durch eine "richtige" Politik irgendwie "wegregieren" liesse oder die Wiederherstellung eines ach so freiheitlichen Vor-Corona Zustands ein einziger Segen für die neuen Bürgerrechtler und sonstige Insassen wären. Immerhin darf man jetzt vermummt demonstrieren und ständig sagen, dass man das auch zukünftig erlaubt haben will, aber ohne die "Sklaven-Maske".
In ihrer Konsequenz würde diese Kritik an den Tests und den anderen Maßnahmen zur Aufhebung der corona-bedingten Einschränkungen führen müssen.
Würde mich in dem Fall über eine zeitnahe Telepolis-Meldung, freuen damit ich hier noch rechtzeitig rauskomme :)