Bahner versucht - als leidenschaftlich freiheitsliebende Rechtsanwältin - in rechtlichen Eilverfahren eine möglichst bundesweite Klagewelle bis ebenso möglichst vor das BVG anzuleiern. Als Grundlage hierfür sollen u.a. die PCR-Tests dienen, die nach ihren Rechtsvorstellungen nicht die Anforderungen erfüllen, die im Infektionsschutz-Gesetz drin stehen.
Aus ihren sehr unklaren Aussagen wird nicht deutlich was sie gegen die PCR-Tests genau einzuwenden hat. In einem Gespräch auf youtube ("2020-12-10 Beate Bahner: Klagen gegen den PCR Test - Anwälte für Aufklärung") redet sie über rechtliche Datenschutzprobleme und ungerechtfertigte Quarantäne-Maßnahmen, bewiesen durch bloße "Schnipsel" im Labor.
Vermutlich meint sie, dass eine im Labor per PCR ermittelte Infektion ja nicht beweise, dass die Infizierten andere zwangsläufig anstecken müssen. Daraus schließt sie, dass der PCR-Test als sicheres Mittel zur Feststellung einer Infektion nicht zur rechtlichen(!) Begründung einer "Ansteckungsgefahr" hergenommen werden dürfte und Infizierte daher auch nicht zu Quarantäne verpflichtet werden dürften, ihre Daten nicht von den Laboren gemeldet werden dürften, ... und was ihr sonst noch so an Einschränkungen der hehren Freiheitsrechte einfällt (Berufs-, Versammlungs-, Bewegungs-, etc. - stehen ja auch im IfSG)
Zum PCR-Test wird im selben Gespräch von dem (ebenfalls rechtsanwaltlich klingenden) Gesprächspartner behauptet, es könne damit nicht einmal ein Unterschied zu anderen gewöhnlichen Viren (wie Erkältung, Grippe) festgestellt werden, so dass auch Leute wegen einer Erkältung in Quarantäne gesteckt werden könnten, was nach meinem Wissen über den PCR-Test schlicht falsch ist. Der schließt solche Verwechslungen aus. Mit einigen Erkältungsviren in der Nase wären dann ja so viele positiv, dass fast jeder in Quarantäne geschickt werden müsste.
Sei's drum.
Was Bahner und ihr Kollege da strategisch andeuten ist eine Klagewelle, bei der sie Geschädigten von ungerechtfertigter Zwangsquarantäne, Maskenverordnungen, Datenweitergabe, Geschäftsschließungen, Verdienstausfällen, ... vertreten möchten.
Die gerichtlichen Abweisungen ihrer Eilanträge sieht sie als Indiz dafür, dass das "Rechtssystem des freiheitlichen Staates", in das sie 25 Jahre "Urvertrauen" und ein gutes Gefühl investiert hat, völlig den Bach runtergegangen ist. Ihren Job hat sie dennoch nicht geschmissen und setzt mit ihren Klagen natürlich auch weiterhin auf Kundschaft und eben die für schlecht befundenen Gerichte, die ihre Anträge einfach 'unrechtmäßig' ablehnen.
Von daher ist abzusehen, was sie sich von einem PCR-Gutachten von Drosten erwünscht hat, nämlich nur den rechtsverwertbaren Beweis, dass - s.o. - eine Infektion nicht zwangsläufig zu Ansteckung jedes Kontakts führen muss. Dass Übertragungen aber so, von Mensch zu Mensch, stattfinden, oft auch ohne unmittelbare Symptome bei den Neu-Infizierten, scheint Frau Bahner völlig auszublenden.
Drosten's Stellungnahmen über den PCR und andere Tests könnte man sich im Übrigen in den zahllosen Podcasts und Interviews bei youtube und Co. anhören. Aber den Unterschied zwischen einer fachlichen Einschätzung, den politischen Entscheidungen und rechtlichen Kodifizierungen scheint Bahner in ihrem Freiheitskampf ebensowenig zu begreifen, sonst könnte sie vielleicht bemerken, dass der PCR-Test zur Feststellung einer potentiell ansteckenden Infektion dient, bei der die Virologen und Epidemiologen eine isolierende Quarantäne anraten. Ob und wie daraus eine politische Verordnung wird, ist ein Beschluß der Politik.
Man mag von Drosten halten was man will, für so einen Käse hätte ich mich auch nicht einspannen lassen.