Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 25.02.2023 20:11:
Pearphidae schrieb am 25.02.2023 19:56:
Die NATO ist kein geographisches Gebilde wie die RF, sondern eine Organisation, ein vertragliches Bündnis, unabhängig von der geographischen Lage der Mitgliedsstaaten.
Ganz richtig ist das nicht. Ja, die Nato ist ein Verteidigungsbündnis, allerdings per Satzung, ein geographisch auf die Anreiner des Nordatlantiks und seiner Randmeere beschränktes. Also Nord- und Ostsee, das Mittelmeer und das Schwarze Meer. Wobei da eher grosszügig die geographische Region gemeint ist, und nicht der direkte Zugang zu diesen Meeren. Sonst könnten Ungarn oder Nordmazedonien nicht Mitglied sein.
Es wäre aber für Südafrika oder Staaten im indopazifischen Raum schlicht nicht möglich, der Nato beizutreten.
Ja, Südafrika als Beispiel war nur dazu gedacht, zu verdeutlichen, dass man eine Organisation nicht mit einem Staatengebilde in einen Topf werfen darf.
Wobei: hm... Südafrika könnte NATO-Mitglied werden, wenn es geopolitisch zur Sicherheit im nordatlantischen Gebiet beitragen kann. Praktisch eher unwahrscheinlich, theoretisch aber nicht absolut ausgeschlossen:
"Aufschlussreich erscheint auch eine historische Betrachtungsweise: Von den zwölf Gründungsmitgliedern der NATO im Jahre 1949 waren bis auf Italien und Luxemburg alle NATO-Staaten Anrainer des Atlantiks und/oder der Nordsee. Bei der Gründung der NATO machte der Begriff des „nordatlantischen Gebietes“ also geographisch einen Sinn. Mit der ersten NATO-Erweiterungsrunde um die Staaten Griechenland und die Türkei im Jahre 1952 setzte allerdings eine bis heute andauernde (vgl. den Beitritt Nordmazedoniens im Jahre 2020) „Ostverlagerung“ des NATO-Gebietes ein. Von den heute 30 NATO-Mitgliedstaaten20 weisen nur noch zwölf Staaten eine geographische Nähe (Küstenlinie) zum Nordatlantik / Nordsee auf.
...
Für ein geopolitisches Verständnis des Begriffs „nordatlantisches Gebiet“ spricht auch die systematische Auslegung von Art. 6 NATO-Vertrag im Kontext der anderen Vertragsvorschriften. Auf die „Sicherheit im nordatlantischen Gebiet“ Bezug nehmen nämlich die Artikel 5, 10 und 12 NATO-Vertrag, ohne jedoch eine Aussage darüber zu treffen, wo dieses „Gebiet“ geographisch beginnen und wo es enden soll. Mit Blick auf die (Ost-)Erweiterung der NATO, die in Art. 10 NATO-Vertrag geregelt ist, wird aber deutlich, dass die NATO-Balkanstaaten (z.B. Nordmazedonien, Montenegro oder Albanien) zur „Sicherheit im nordatlantischen Gebiet“ offenbar ebenso beitragen (können) wie die Nordatlantik-Anrainerstaaten Kanada, Norwegen oder Island."
https://www.bundestag.de/resource/blob/863466/c6c690dcab991a74bf840b11df35b369/WD-2-055-21-pdf-data.pdf
Letztendlich handelt es sich in allem offensichtlich um Ermessenentscheidungen der NATO-Staaten, ..."die weder zu prognostizieren noch zu präjudizieren ist." 😉