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  • kreien2

537 Beiträge seit 29.03.2020

§ 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG (der Autor liegt einen Paragrafen daneben)

Viele Manager handeln sich gerade Konflikte mit dem Betriebsverfassungsgesetz ein, das ist ein ernstes Compliance-Problem – egal, mit welchen hehren Zielen man unterwegs ist.

§ 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG ist da eindeutig: "[…]Sie [damit sind Arbeitgeber und Betriebsrat gemeint] haben jede parteipolitische Betätigung im Betrieb zu unterlassen.[…]" Das gesetzliche Verbot der politischen Betätigung von Arbeitgeber und Betriebsrat gilt im Übrigen auch für das Eintreten für oder gegen bestimmte politische Richtungen, siehe BAG-Urteil v. 12.6.1986 – 6 ABR 67/84.

Die Überschrift ist daher nicht ganz korrekt: Chefs müssen sich heraushalten, sonst verstoßen sie gegen Gesetze. Dazu bedarf es auch keines Unternehmensberaters, das weiß eigentlich auch jeder mit Personalverantwortung.

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