w-j-s schrieb am 24.07.2022 17:39:
Es entscheiden städtische Bedienstete, welche Lieder in Bierzelten, in denen sie dienstlich höchstwahrscheinlich nicht anwesend sein werden, nicht gespielt werden dürfen. Die Entscheidung fällen sie stellvertretend für eine fiktive juristische Person namens Stadt Würzburg.
Veranstalter des Volksfestes ist jedenfalls kein Mensch, sondern eine juristische Person.
Ja und, das nennt man Vertragsfreiheit. Hast du in deinem kommunistischen Jugendlager wahrscheinlich noch nie von gehört. Bei uns in den freien Gesellschaften sind solche Veranstaltungen übrigens nicht verpflichtend.
Du wirst dort auch keine Leinwand vorfinden, auf denen Pornos laufen, das hat die böse Stadt auch einfach verboten, mimimimi.
Ich frage mich wo Leute wie du herkommen, die offensichtlich den Unterschied zwischen einer Oper, einem Familienfest und einer Proletensaufparty auf Malle nicht kennen.