szul schrieb am 25.07.2022 13:12:
D'Spayre schrieb am 24.07.2022 20:38:
w-j-s schrieb am 24.07.2022 20:35:
Der "Veranstalter" ist eine Behörde. Wer m.E. darüber entscheiden sollte, was gespielt wird, ist der Betreiber des Bierzelts oder dessen DJ. Der Veranstalter als Behörde sollte diesbezüglich keine zusätzlichen Auflagen machen, die hinsichtlich Verboten über das hinaus gehen, was gesetzlich ohnehin nicht gestattet ist.
So einfach ist das.
Wer die Musik bezahlt, bestimmt was gespielt wird. Das war schon immer so.
Ach, die Verwaltungsbeamten die das Verbot erwirkt haben,
zahlen für die Musik aus eigener Tasche?Das wäre mir neu...
Oder sind es vielleicht doch im Endeffekt die Festzeltbesucher,
die dafür zahlen,
und so mit ihrem Besuch oder ihrem Fernbleiben
ganz demokratisch auch über die Musik dort abstimmen?
Eine besoffene Horde, die vom Axel-Springer-Verlag aufgehetzt deine Veranstaltung stürmt und ihre Sauflieder verlangt hat kein Mitspracherecht. Ich glaube bei einer demokratischen Befragung würde sich herausstellen, dass die Familien, die das Volksfest besuchen mit der Entscheidung der Stadt sehr zufrieden ist.
Die einzigen, die dieses hirnlose Lied hören wollen sind DJ Fettschürze und der Mallemob, der besoffen rumgröhlt, wenn er nicht gerade Bars anzündet oder Schlägereien anzettelt. Ein Klientel, dass wirklich niemand auf einem Volksfest haben will. ;-)