D'Spayre schrieb am 24.07.2022 20:38:
w-j-s schrieb am 24.07.2022 20:35:
Der "Veranstalter" ist eine Behörde. Wer m.E. darüber entscheiden sollte, was gespielt wird, ist der Betreiber des Bierzelts oder dessen DJ. Der Veranstalter als Behörde sollte diesbezüglich keine zusätzlichen Auflagen machen, die hinsichtlich Verboten über das hinaus gehen, was gesetzlich ohnehin nicht gestattet ist.
So einfach ist das.
Wer die Musik bezahlt, bestimmt was gespielt wird. Das war schon immer so.
Ach, die Verwaltungsbeamten die das Verbot erwirkt haben,
zahlen für die Musik aus eigener Tasche?
Das wäre mir neu...
Oder sind es vielleicht doch im Endeffekt die Festzeltbesucher,
die dafür zahlen,
und so mit ihrem Besuch oder ihrem Fernbleiben
ganz demokratisch auch über die Musik dort abstimmen?