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  • jenko

291 Beiträge seit 27.01.2022

Strafrechtlich relevant

Da hier die Demonstranten aus dem Blauen heraus mit "Freunden der Kinderpornographie" gleichgesetzt werden, ein Fall für den Chefredakteur.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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  1. - unbekannter Benutzer 4 Der Autor vergleicht Impfpflichtkritiker mit Pädophilen. Wow!
    1. Simon sagt 85 immerhin
      1. Desteros 90 Re: immerhin
      2. batizeva 65 zwei Stunden...
      3. unbekannter Benutzer 74 Vermutlich ist Antifa-H4-"Früh"schicht gerade aufgestanden
        1. Radio Controlled -85 Vermutlich ist Antifa-H4-"Früh"schicht gerade aufgestanden.....
        2. Bepito Spazzeguti 10 Re: Vermutlich ist Antifa-H4-"Früh"schicht gerade aufgestanden
      4. wolfdieter 20 Re: immerhin
    2. jenko 20 Strafrechtlich relevant
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