Ich schicke voraus, dass ich kein Problem mit der Finanzierung des ÖR durch Gebühren habe (ja, es sind ZWANGS-Gebühren - aber eben keine Steuern, wie oft fälschlich behauptet wird, denn die Einnahmen letzterer sind erstens an keinen Zweck gebunden und deren Festsetzung liegt zweitens im Ermessen der Regierung).
Daher die von einer unabhängigen Komission festgelegten Gebühren, um zu verhindern, dass der ÖR an der Leine der Regierung läuft. Ich will jetzt auch nicht spekulieren, inwieweit die KEF unabhängig ist. Dazu fehlt mir das Insiderwissen.
So, und jetzt zum negativen Teil. Leider darf die Unabhängigkeit der ÖR aus einem anderen Grunde angezweifelt werden, da sich viele Politiker in den Rundfunkgremien tummeln. Ich erinnere nur an die Causa Brender und welche unrühmliche Rolle Roland Koch darin gespielt hat. Aber auch DAS soll hier nicht Thema sein, sondern es geht um die Gebührenerhöhung. Eine Gebührenfinanzierung ist also VORAUSSETZUNG für einen unabhängigen ÖR, leider ist sie damit nicht gleichzeitig ein Garant dafür.
Ich nehme den privaten Sendern ihr Niveau nicht übel, da sie auf Quote und Werbung setzen (müssen). Dafür bin ich um so enttäuschter, was uns vom ÖR geboten wird. Meinungsvielfalt WAR dort mal. Vielleicht ist es ja gerade der Skandal, dass es überhaupt keiner Vorgaben aus dem Kanzleramt bedarf, um solch Kritikarmut und solch engen Meinungskorridor - besonders bei bestimmten Themen - zu praktizieren.
Aber zurück zum Urteil. Ich gebe Rüdiger Suchsland durchaus recht, was seine Einschätzung bzgl. der Motivation von Haseloff für die Ablehnung der Gebührenerhöhung betrifft.
Ich kenne den Artikel aus der Welt vom Autor Poschardt nicht, bin aber auf folgendes gestoßen - auch aus einem WELT-Artikel - diesmal von Constantin van Lijnden vom 06.08.2021. Der Artikel befindet sich hinter eine Zahlschranke, aber folgender Auszug (entdeckt bei den Nachdenkseiten) hat mir doch zu denken gegeben. Sollte der Urteilsspruch tatsächlich das bedeuten, was der Autor dort schreibt, wäre diese gerichtliche Entscheidung in der Tat mehr als fragwürdig:
"Nicht die Zustimmung zur Beitragserhöhung soll künftig der Einstimmigkeit bedürfen – sondern ihre Ablehnung. Was das Bundesverfassungsgericht hier so beiläufig formulierte, als handelte es sich bloß um eine Zusammenfassung der allgemein bekannten Rechtslage, ist in Wahrheit eine Umkehr der Verhältnisse um 180 Grad. Bislang galt nämlich, dass bereits ein einziger Abweichler die Gebührenerhöhung zu Fall bringen konnte, sofern er für seine Ablehnung tragfähige Gründe hatte – nur deshalb schlug das Nein aus Sachsen-Anhalt ja überhaupt so hohe Wellen.
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Somit gilt nun: Selbst, wenn 15 von 16 Ländern die KEF-Empfehlung ablehnen, und selbst, wenn sie noch so überzeugende Argumente auf ihrer Seite haben, kann ein einziges Land die Erhöhung erzwingen. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich die bizarren Macht- und Mehrheitsverschiebungen auszumalen, die entstünden, wenn die Verfassungsrichter diese nonchalante, nicht einmal näher begründete Umpolung der Erfordernisse nach dem Motto „einstimmig ist, wenn nicht alle dagegen sind“ auch auf andere politische Entscheidungen übertragen würden.
Die Abstimmungen über künftige Beitragserhöhungen geraten damit jedenfalls endgültig zur Farce: Nur, wenn alle 16 Landtage sich gegen die KEF-Empfehlung stellen würden, und nur, wenn sie sich auf eine gemeinsame Begründung einigen könnten, und nur, wenn diese Begründung den extrem strengen Anforderungen des Verfassungsgerichts genügen würde, wäre eine Ablehnung noch möglich."