Ansicht umschalten
Avatar von Enneos
  • Enneos

779 Beiträge seit 22.09.2014

Zum Urteil

Ich schicke voraus, dass ich kein Problem mit der Finanzierung des ÖR durch Gebühren habe (ja, es sind ZWANGS-Gebühren - aber eben keine Steuern, wie oft fälschlich behauptet wird, denn die Einnahmen letzterer sind erstens an keinen Zweck gebunden und deren Festsetzung liegt zweitens im Ermessen der Regierung).
Daher die von einer unabhängigen Komission festgelegten Gebühren, um zu verhindern, dass der ÖR an der Leine der Regierung läuft. Ich will jetzt auch nicht spekulieren, inwieweit die KEF unabhängig ist. Dazu fehlt mir das Insiderwissen.

So, und jetzt zum negativen Teil. Leider darf die Unabhängigkeit der ÖR aus einem anderen Grunde angezweifelt werden, da sich viele Politiker in den Rundfunkgremien tummeln. Ich erinnere nur an die Causa Brender und welche unrühmliche Rolle Roland Koch darin gespielt hat. Aber auch DAS soll hier nicht Thema sein, sondern es geht um die Gebührenerhöhung. Eine Gebührenfinanzierung ist also VORAUSSETZUNG für einen unabhängigen ÖR, leider ist sie damit nicht gleichzeitig ein Garant dafür.

Ich nehme den privaten Sendern ihr Niveau nicht übel, da sie auf Quote und Werbung setzen (müssen). Dafür bin ich um so enttäuschter, was uns vom ÖR geboten wird. Meinungsvielfalt WAR dort mal. Vielleicht ist es ja gerade der Skandal, dass es überhaupt keiner Vorgaben aus dem Kanzleramt bedarf, um solch Kritikarmut und solch engen Meinungskorridor - besonders bei bestimmten Themen - zu praktizieren.

Aber zurück zum Urteil. Ich gebe Rüdiger Suchsland durchaus recht, was seine Einschätzung bzgl. der Motivation von Haseloff für die Ablehnung der Gebührenerhöhung betrifft.
Ich kenne den Artikel aus der Welt vom Autor Poschardt nicht, bin aber auf folgendes gestoßen - auch aus einem WELT-Artikel - diesmal von Constantin van Lijnden vom 06.08.2021. Der Artikel befindet sich hinter eine Zahlschranke, aber folgender Auszug (entdeckt bei den Nachdenkseiten) hat mir doch zu denken gegeben. Sollte der Urteilsspruch tatsächlich das bedeuten, was der Autor dort schreibt, wäre diese gerichtliche Entscheidung in der Tat mehr als fragwürdig:

"Nicht die Zustimmung zur Beitragserhöhung soll künftig der Einstimmigkeit bedürfen – sondern ihre Ablehnung. Was das Bundesverfassungsgericht hier so beiläufig formulierte, als handelte es sich bloß um eine Zusammenfassung der allgemein bekannten Rechtslage, ist in Wahrheit eine Umkehr der Verhältnisse um 180 Grad. Bislang galt nämlich, dass bereits ein einziger Abweichler die Gebührenerhöhung zu Fall bringen konnte, sofern er für seine Ablehnung tragfähige Gründe hatte – nur deshalb schlug das Nein aus Sachsen-Anhalt ja überhaupt so hohe Wellen.
...
Somit gilt nun: Selbst, wenn 15 von 16 Ländern die KEF-Empfehlung ablehnen, und selbst, wenn sie noch so überzeugende Argumente auf ihrer Seite haben, kann ein einziges Land die Erhöhung erzwingen. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich die bizarren Macht- und Mehrheitsverschiebungen auszumalen, die entstünden, wenn die Verfassungsrichter diese nonchalante, nicht einmal näher begründete Umpolung der Erfordernisse nach dem Motto „einstimmig ist, wenn nicht alle dagegen sind“ auch auf andere politische Entscheidungen übertragen würden.
Die Abstimmungen über künftige Beitragserhöhungen geraten damit jedenfalls endgültig zur Farce: Nur, wenn alle 16 Landtage sich gegen die KEF-Empfehlung stellen würden, und nur, wenn sie sich auf eine gemeinsame Begründung einigen könnten, und nur, wenn diese Begründung den extrem strengen Anforderungen des Verfassungsgerichts genügen würde, wäre eine Ablehnung noch möglich."

Bewerten
- +
  • Avatar von Sum80
    • Sum80

    357 Beiträge seit 19.01.2019

    Antwort auf Zum Urteil von Enneos.

    Der Steuercharakter kommt daher, dass man durch Verzicht auf die "Angebote" der Zahlung nicht mehr entgehen kann.
    Früher war das möglich, es gab Zeiten, da waren die Geräte ohne Empfang tatsächlich nutzlos.

    Warum soll Gebührenfinanzierung Voraussetzung für Unabhängigkeit sein? Es funktioniert doch eh nicht. Auch könnte man bei Steuerfinanzierung so eine KEF Institution haben. Das Bundesverfassungsgericht könnte auch hier die Finanzierung sichern.

    Solche Abstimmungen sind eh eine Farce, das Ergebnis steht vorher fest. Das wurde gerade bewiesen. Ich halte die absurde Situation für gewollt, man will langfristig die Finanzierung reformieren. Dazu muss man erstmal eine Situation schaffen, die das ermöglicht.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Enneos
    • Enneos

    779 Beiträge seit 22.09.2014

    Antwort auf Re: Zum Urteil von Sum80.

    Der Steuercharakter kommt daher, dass man durch Verzicht auf die "Angebote" der Zahlung nicht mehr entgehen kann.

    Nehmen Sie es mir nicht übel, aber Sie haben den Unterschied zwischen Steuern und Gebühren nicht verstanden, obwohl ich es sogar noch mal kurz angerissen habe. Die Zweckgebundenheit (u.a.) unterscheidet die Verwendung von Gebühren versus Steuern, nicht die Tatsache, dass - auch DIESE - Gebühren Zwangscharakter für praktisch alle haben.
    Dann wären wohl Tabaksteuern KEINE Steuern, weil sie ja nur von den Rauchern bezahlt werden? Und sind etwa Einnahmen aus der Tabaksteuer für einen bestimmten Zweck gebunden? Nein, damit kann der Staat machen, was er will - auch Straßen teeren (gag intended). Die Rundfunkgebühren hingegen dürfen NUR für die Finanzierung des ÖR verwendet werden - UND deren Höhe legt (weiterer Gegensatz zu Steuern) nicht der Staat fest.
    Dass die Rundfunkgebühren praktisch alle treffen, macht sie also nicht zu einer Steuer. Diese Hürde scheint für Viele zu hoch zu sein.

    Warum soll Gebührenfinanzierung Voraussetzung für Unabhängigkeit sein?

    Ganz einfach: Wäre es eine Steuer, läge es im völligen Belieben des Staates, die Höhe der Alimentierung festzulegen und unliebsamen Sendern den finanziellen Saft gar ganz abzudrehen. Dann hätte keine KEF oder sonstige Organisation etwas zu melden, was die Finanzierung des ÖR betrifft.

    Es funktioniert doch eh nicht. Auch könnte man bei Steuerfinanzierung so eine KEF Institution haben.

    Nein eben nicht. Das wäre ein Widerspruch in sich. Was sollte so eine "KEF-Institution" denn noch entscheiden, da der Staat alleiniger Bestimmer über Höhe und Einsatz von Steuergeldern ist?

    Das Bundesverfassungsgericht könnte auch hier die Finanzierung sichern.

    Das BVG bestimmt nicht, wie und wofür der Staat Steuern einsetzt.

    Solche Abstimmungen sind eh eine Farce, das Ergebnis steht vorher fest.

    Ja, jetzt ja nach diesem Urteil, das ich ja auch kritisiere. Nur hat das Urteil nichts mit der FORM der Rundfunkfinanzierung zu tun.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Zitronenschalter
    • Zitronenschalter

    mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.2016

    Für die KEF gilt das Gleiche wie für den ÖR selbst

    Antwort auf Zum Urteil von Enneos.

    Enneos schrieb am 07.08.2021 11:43:

    Ich will jetzt auch nicht spekulieren, inwieweit die KEF unabhängig ist. Dazu fehlt mir das Insiderwissen.

    Man braucht nicht spekulieren sondern muß sich nur anschauen wer da drin sitzt und wie man Mitglied der KEF wird (werden durch Ministerpräsidenten berufen). Ich habe jetzt nur mal die ersten 5 Leute angeklickt und das waren durch die Bank Systemlinge, Mitglieder oder sogar Politiker der großen Parteien.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_zur_Ermittlung_des_Finanzbedarfs_der_Rundfunkanstalten
    https://kef-online.de/de/kommission/mitglieder/

    Bewerten
    - +
Ansicht umschalten