Das Beispiel ZDF-Fernsehrat: Seine 60 Mitglieder rekrutieren sich aus einer Funktionärsschicht staatstragender Verwaltungen, Parteien, Kirchen, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und ähnlicher Organisationen.
Der Fernsehrat tagt i. d. R. 4mal jährlich, so z. B. am 11.12.2020 von 9.00 bis 13.00 Uhr. Ausschüsse, die der Fernsehrat bilden kann, tagen in zeitlichem Zusammenhang mit den Fernsehratssitzungen.
Obwohl von den "ehrenamtlichen" Fernsehrats-Mitgliedern eigentlich nicht mehr wie die relativ regelmässige Anwesenheit bei den Sitzungen verlangt wird, bekommen sie eine jährliche Grund-"Aufwandsentschädigung" von 6240 Euro. Die Teilnahme an den Sitzungen wird mit 150 Euro entlohnt, Fahrt- und sonstige Real-Aufwendungen werden erstattet.
Die Funktionärsgruppe, die den Fernsehrat besetzt, sieht sich allein aufgrund dieser Grosszügigkeit den ZDF-Leitungsgremien gegenüber eng verbunden. Kritik an Programmgestaltung, Personalentscheidungen u. ä. vermeidet man. Das ZDF wiederum weiss die Loyalität seiner Fernsehrats-Mitglieder durch i. d. R. wohlwollende Berichterstattung über sie und ihre Organisationen zu schätzen.
Fazit: Die im herrschenden Fernsehrat dominierende Funktionärsgruppe sollte möglichst schnell von ihren Aufgaben entbunden werden. Die Mitglieder des Fernsehrats sollten sich aus beliebigen Bürgern mit passivem Wahlrecht zuammensetzen, die ihr Interesse durch einfache Erklärung bekunden und dann gemäss dem Zufallsprinzip ausgelost werden.