Man konnte schon vorher anhand der Art und Weise, wie die Ernennung zum Verfassungsrichter organisiert ist, erkennen, daß da nur eine Art Eigenbluttransfusion stattfindet, wenn der Vergleich eines Staatswesens mit einem lebenden (sich manchmal für vernunftbegabt haltenden) Organismus statthaft ist.
Die entscheidenden Gremien sind Bundestag und -rat. Damit ist sichergestellt, daß dem Interesse der darin vertretenen, vorwiegend dann auch regierungsbeteiligten Parteien nicht viel zuwiderläuft. Denn auch die Posten, die die Kandidaten vorher üblicherweise innehaben, lassen erkennen, ob jemand auf Linie ("staatstragend") ist und nicht etwa eigenständig denkt und agiert.
Und wenn dann doch mal irgendeine Bestimmung, die die ernennenden Organe verzapft haben, für verfassungswidrig erkannt wird, greift die zweite Bremse. Das Verfassungsgericht hat weder Vollzieher noch Berufungsinstanz.
Schließlich war es ein Verfassungsrichter, der sich diesen Terz mit den Zwangsgebühren ausgedacht hatte. Wieso sollte sich ein Jurist mit technischen Lösungen der Frage befassen, wie man die Nicht-Konsumenten der ÖRR-Angebote vom "Schwarzhören" bzw. "-sehen" abhält, wenn der Zwang doch so viel einfacher ist, indem man ein bißchen begriffliche Soße à la "ausgewogen und neutral" drübergießt, statt dem Interessenten gegen Entgelt den Freischaltschlüssel für die codierten Signale in dem Umfang zuzustellen, in dem er bezahlt hat?
Alles gut.