versteht man doch im staatsrechtlichen Sinne die vom Staatsvolk gewählte und legitimierte Vertretungskörperschaft, die die gesetzgebende Gewalt (Legislative) ausübt und unter anderem die Regierung und Verwaltung (Exekutive) kontrolliert.
In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum Misstrauensantrag. <Frei nach Wikipedia>
Aber wenn's um's Geld geht, fallen alle Sicherungen des Rechtsstaates aus und das Gericht muß sich bemühen, mit viel Rabulistik dem Wunsch der Machthaber nachzukommen, denn die Regierung braucht die Öffentlichen zum Machterhalt, je opulenter, desto besser. und das Schöne beim Verfassungsgericht ist, daß der größte Quark Gesetz wird, keiner kann widersprechen. Es gibt keinen Rechtsstaat mehr.
Für das BVerfGer ist steht die KEF über dem Parlament, wie peinlich,
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