Was ist denn die Folge, wenn der Chef fragen darf?
Mal unterstellt er dürfte nicht nur fragen, sondern auch den Impfstatus sich belegen lassen. Was wäre denn die Folge:
1. AN ist geimpft. AN darf arbeiten.
2. AN ist nicht geimpft. Es gibt kein Beschäftigungsverbot.
Alternative 1 --> AN darf arbeiten.
Alternative 2 --> Folge: AG verweigert Arbeitsaufnahme, dann ist AG im Annahmeverzug und darf zahlen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten.
Weitere Folge, AG muss für die Einhaltung der Abstandsregeln etc. sorgen. Kann er das nicht --> Annahmeverzug.
Wenn ein Beschäftigungsverbot kommen sollte, sieht das anders aus. Aber angeblich ist das ja noch nicht geplant. Könnte es denn sein, daß hier erst mal der Schritt genau dahin gemacht werden soll?