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Avatar von tzefix
  • tzefix

mehr als 1000 Beiträge seit 12.05.2010

Nein, "der Boss" braucht keine gesetzliche Befungnis,

seine Arbeitnehmer zu befragen, samt einem rechtlichen Anspruch auf ehrliche Antwort.

Ich bin ein großer Feind der Impfgegner. Aber ich sehe keinen Grund den Schutz der Arbeitnehmer deshalb aufzuweichen.

In zwingend nötigen Fällen, wie z. B. in der Pflege oder bei ärztlichem Personal kann der Arbeitgeber ohnehin bereits auf eine Auskunft auf Impfung bestehen.

Und ansonsten besteht neben einem formellen Weg durch Gesetze auch ein Informeller. "Der Boss" hat leider sehr viele Möglichkeiten. Er braucht keine Unterstützung aus der Politik.

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  • Avatar von Der Skeptiker (1)
    • Der Skeptiker (1)

    mehr als 1000 Beiträge seit 28.07.2017

    Antwort auf Nein, "der Boss" braucht keine gesetzliche Befungnis, von tzefix.

    so lange der ungeimpfte Mitarbeiter nicht kräht, weil sich das bewusst eingegangene Risiko verwirklicht hat. Für Arbeitgeber ist Corona unendlich anstrengend und kostspielig, zumal die Leute sich nicht an die Regeln halten. Die Beweislast liegt immer beim Arbeitgeber, der muss im Zweifelsfall den Entlastungsbeweis führen. Er muss deswegen nicht alles wissen. Aber er hat auch keine Lust, sich von den Leuten ver--schen zu lassen.
    Wenn wir den Verdienstausfall nicht mehr ersetzt bekommen sollen -wie in BaWü scheinbar geplant, können wir Entgeltfortzahlung nicht mehr auf Krankenschein - den stellt der Arzt schon mal trotz Quarantäne aus, sondern nur noch gegen Impfpass leisten.

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