Antwort auf Re: Was phantasierst du dir bitte zusammen?! von Tincan.
Tincan schrieb am 02.09.2021 10:42:
Suicido schrieb am 02.09.2021 09:53:
Tincan schrieb am 02.09.2021 09:46:
Suicido schrieb am 02.09.2021 09:34:
Die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion nach Impfung liegt im zweistelligen Prozentbereich. Das sieht man schon allein daran, dass die Impfdurchbrüche derzeit bei >2500 pro Woche liegen, Tendenz steigend! Das macht eine Inzidenz nur für Geimpfte, bei der im Normalfall die Maskenpflicht einzuführen ist.
Du bist derjenige, der phantasiert. Informiere dich doch mal aus überprüfbaren Quellen.
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So ein Mist aber auch! Ich nahm die offiziellen Zahlen des RKI als Basis.
Dann rechne das mal in Promille um.
Na, klingelt was?
Warum sollte man das tun? Um festzustellen, dass bei den symptomatisch Infizierten ü60 385 Promille geimpft sind?
Die Kosten der KV steigen unter anderem auch deswegen, weil jeder Arzt pro Impfung 20€ zusätzlich bekommt. Bei über 100.000.000 verabreichten Impfdosen sind das mehr als 2 Milliarden €! Dagegen sind die Behandlungskosten für COVID insgesamt schon fast als Peanuts zu werten.
Du kannst schon mal nicht zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Kosten differenzieren. Du bist sehr geübt im Querdenken. B-)
Du willst jetzt nicht allen Ernstes behaupten, dass das Geschenkt von Spahn an die Ärzte, die Impfprämie, die im übrigen den KK zur Last gelegt wird, "unvermeidbar" gewesen wäre, oder?!
Mit "Querdenken" hat das nichts zu tun, sondern mit einer Erwerbstätigkeit im Abrechnungswesen für Krankenkassen.
Da hast du recht, die Impfprämie ist vermeidbar, genauso wie die Verringerung der Krankenhausaufenthalte durch Impfung. Aber die Impfung an sich ist nicht vermeidbar.
Wo du bei einer Krankenkasse arbeitest: Wie hoch sind denn die durchschnittlichen Tageskosten eines Krankhausaufenthalts ohne bzw. mit Intensivbetreuung?
Da die Impfung keiner Pflicht unterliegt, ist sie in jedem Fall vermeidbar.
Die Kosten für KH-Aufenthalte, sofern nicht explizit im KHG beziffert, sind Vertragsangelegenheiten zwischen den Dachverbänden der KH und KK und unterliegen somit der Schweigepflicht.
Was aber explizit im KHG steht (§21 Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2), sind die Zuschüsse für Corona-Patienten. Das führt, wie schon vom Bundesrechnungshof bemängelt, zu Mitnahmeeffekten derart, dass möglicherweise mehr gemeldet wird als tatsächlich belegt ist. Wer lässt sich bei profitorientierten Unternehmen schon die Chance auf Mehreinnahmen entgehen...
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.09.2021 11:31).