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    • skywalker06

    786 Beiträge seit 13.09.2006

    Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von tertium non datur.

    tertium non datur schrieb am 28.07.2021 13:02:

    Es ist ernst schrieb am 28.07.2021 12:45:

    Es hilft alles nichts... es gibt in Deutschland keine Institution, die die Regierung von der Einführung beliebiger, verfassungswidriger Gesetze abhalten könnte.

    [...]

    Blöd nur, das die meisten Beschlüsse von Verfassungsrechtlern ähnlich gesehen werden, wie von der "Verfassung brechenden" Regierung.
    Jüngstes Beispiel: Thorsten Kingreen.

    Mir sei bitte mal die Frage gestattet nach dem Zweck Deines Hierseins. Was hast Du hier vor, was ist Dein Ziel?

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    • TheOtterOne

    427 Beiträge seit 15.06.2021

    Antwort auf Verfassungswidrig my ass von Es ist ernst.

    Es ist ernst schrieb am 28.07.2021 12:45:

    Das Schlimmste, was den Verfassungsbrechern passieren kann, ist die Rücknahme ihrer Gesetze

    Und genau das kann seit Juni 2020 nicht mehr passieren.

    Merkel mag böse sein, aber sie ist nicht dumm. Sie wusste schon vor der Ausrufung der Pandemie, was ihr im Zuge der Einführung eines (erneuten) faschistischen Apartheidstaates auf deutschem Boden vom Kapital noch alles zu erledigen aufgetragen ist.

    Sie wusste, dass es gegen die Verfassung sein wird.

    Sie wusste, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht Klagen gegen den Schaden geben wird, den sie ihrem Eid entgegen über die Bevölkerung Deutschlands bringen soll.

    Sie hat sämtliche Klagen gegen ihre Taten vor dem Bundesverfassungsgericht schon im Vorfeld sinnlos gemacht.

    Wie?

    So:

    Merkel hat bereits im ersten "Pandemiejahr" einen linientreuen Präsidenten im Bundesverfassungsgericht platziert. Damals wusste nur noch keiner so genau, wozu. Stephan Harbarth heißt dieses Herzchen.

    Der CDU-Politiker Stephan Harbarth wurde zur Vorbereitung der juristischen Zerstörung der Alten Normalität und der juristischen Scheinabsicherung der Einführung einer Neuen Normalität im Sinne des Great Reset und damit zur juristischen Vorbereitung des einzuführenden faschistischen Apartheidstaates, der ganz offen angekündigt Grundrechte und digitale Lebensberechtigungsausweise ausschließlich für "Geimpfte" vorsieht, im Juni 2020 in das Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gehoben.

    Und wozu?

    Das lassen wir am besten Harbarth selbst erklären:

    Die Grundrechtsausübung geschieht in Corona-Zeiten teilweise in einer anderen Weise als vor der Pandemie. Aber die Grundrechte sind weiter intakt. Sie werden von den Gerichten in Deutschland geschützt, auch vom Bundesverfassungsgericht. Es gibt weder eine Aussetzung der Grundrechte auf Dauer noch eine Aussetzung im Augenblick. Die Grundrechte gelten, aber sie gelten anders als vor der Krise.

    https://www.nwzonline.de/interview/karlsruhe-nwz-interview-mit-stefan-harbarth-mir-ist-um-die-zukunft-des-rechtsstaates-nicht-bange_a_50,8,1385246164.html

    Seht ihr?

    So läuft das in der zynisch-verlogenen Welt der Neuen Menschen der Neuen Normalität.

    Die Grundrechte selbst werden laut Lippenbekenntnis nicht angetastet. Nur die Art und Weise wie sie gelten und die Art und Weise wie wir sie ausüben dürfen, und wer sie ausüben darf und wer nicht, ist ab jetzt abhängig von der Willkür des faschistischen Apartheidregimes - genauer: von der Willkür des Kapitals.

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    • Gerardo

    mehr als 1000 Beiträge seit 19.03.2019

    Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von TheOtterOne.

    Wie offen Corona inzwischen als Vorwand für die Einschränkung der Grundrechte missbraucht wird
    Es wird immer offensichtlicher, dass die Corona nur ein Vorwand ist, um politisch nicht gewollte Demonstrationen zu verbieten. Was politisch nicht gewollt ist, wird in Deutschland heutzutage einfach verboten.
    https://www.anti-spiegel.ru/2021/wie-offen-corona-inzwischen-als-vorwand-fuer-die-einschraenkung-der-grundrechte-missbraucht-wird/

    Polizeigewalt in Nordrhein-Westfalen
    In NRW will die Landesregierung von CDU-Chef Armin Laschet das Versammlungsgesetz verschärfen. Gegen Kritik ging die Polizei am Samstag brutal vor.

    https://taz.de/Polizeigewalt-in-Nordrhein-Westfalen/!5778928/

    Berlin: 1000 Euro Strafe bei Teilnahme an Corona-Demo
    https://www.mmnews.de/politik/165069-berlin-1000-euro-strafe-bei-teilnahme-an-corona-demo

    Neues Versammlungsgesetz
    Berlin will bestimmen, für welche Inhalte man demonstrieren darf
    https://www.welt.de/debatte/kommentare/article216062770/Berlin-Ein-Gesetz-nur-gegen-Nazis.html

    Verfassungsschutz bizarr: Corona-Kritiker jetzt gefährlicher als Islamisten
    https://www.journalistenwatch.com/2020/12/30/verfassungsschutz-corona-kritiker/

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    • TheOtterOne

    427 Beiträge seit 15.06.2021

    Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von Gerardo.

    Und die rein politische Zensur beim Heise Verlag bestimmt - inzwischen vollkommen unabhängig von irgendwelchen Nutzungsbedingungen - was gelesen werden darf.

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  • Avatar von c.renée
    • c.renée

    mehr als 1000 Beiträge seit 29.03.2011

    Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von TheOtterOne.

    Seiten wie TP komen mir immer mehr vor wie Honeypots oder um vorzuspiegeln, dass Kritik möglich sei. Von der Freien Linken bin ich mittlerweile sehr enttäuscht, die scheinen eingerichtet worden zu sein, um linke Kritiker beschäftigt zu halten.

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    • skywalker06

    786 Beiträge seit 13.09.2006

    Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von TheOtterOne.

    TheOtterOne schrieb am 28.07.2021 19:46:

    Und die rein politische Zensur beim Heise Verlag bestimmt - inzwischen vollkommen unabhängig von irgendwelchen Nutzungsbedingungen - was gelesen werden darf.

    Es gab mal eine Anleitung wie man sich mit verschiedenen Programmiersprachen ein Loch in den Fuß schießen kann, Heise hat die Version bei der der Fuß zum Support des Compilerherstellers eingeschickt wird und bei der bei Rücksendung ein wunderschönes Loch im Fuß ist, der Fuß aber nicht mehr ans Bein paßt:

    https://www.achgut.com/artikel/bgh_fuegt_facebook_schwere_niederlage_zu_was_bedeuten_die_ersten_urteile

    Die gegenwärtige Praxis könnte schwer zurückschnappen.

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    • c.renée

    mehr als 1000 Beiträge seit 29.03.2011

    Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von TheOtterOne.

    Der Kommentar ist leider ... unleserlich, oder so.

    :-@

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    • Sum80

    357 Beiträge seit 19.01.2019

    Antwort auf Verfassungswidrig my ass von Es ist ernst.

    Gibt es da ein Versäumnis, oder ist das Grundgesetz genau so, wie es sein soll?
    Es ist keine Verfassung, dient aber als solche, gibt vor eine zu sein.

    Ich sage, wer auf Grund steht ist nass!

    Da wäre die Aktion "Ich stehe auf GRUNDGESETZ".

    Grundgesetz in Großbuchstaben, auch das hat Bedeutung.

    Grundrechte, Grundgesetz(keine Verfassung), Grundrente, Grundversorgung (insbesonde beim Rundfunk), Grundsteuer (Reform), Grundstück, Grundstein, Grundverkehr, Grundschule, Grundmauer, Firmengründung, Rechtsgrundlage, Auf Grund von..., Grundfreibetrag (Einkommnssteuer), Petitionen (ein Institut aus dem Admiralitätsrecht), Ankerzentren (Mirgation), NATO (Atlantik Pakt), Safeharbour Abkommen, Handelsabkommen, blaue Schilder an Autobahnen und Bahnhöfen, seit ein paar Jahren blaue Polizeiuniformen und Autos, die KFZ Steuer neuerdings vom Zoll eingezogen, Kirchenschiffe. Sind wir auf hoher See, im Handelsrecht, oder an Land?

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.07.2021 20:06).

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  • Avatar von TheOtterOne
    • TheOtterOne

    427 Beiträge seit 15.06.2021

    Danke!

    Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von skywalker06.

    Super gut und wichtig!

    Danke für das Heads Up und den Link!

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  • Avatar von Disruptorkanone
    • Disruptorkanone

    mehr als 1000 Beiträge seit 22.05.2020

    Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von juliuscäsar.

    juliuscäsar schrieb am 28.07.2021 13:31:

    Bratapfelkuchen schrieb am 28.07.2021 12:53:

    Es ist ernst schrieb am 28.07.2021 12:45:

    Es hilft alles nichts... es gibt in Deutschland keine Institution, die die Regierung von der Einführung beliebiger, verfassungswidriger Gesetze abhalten könnte.

    Das Schlimmste, was den Verfassungsbrechern passieren kann, ist die Rücknahme ihrer Gesetze, wenn das BVerfG in üblicher Geschwindigkeit nach ein paar Jahren die Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.

    Bis dahin gelten die Gesetze aber erstmal, und danach ist es dann auch egal, denn der Zweck ist längst erfüllt. Und selbst wenn nicht... ein neues verfassungswidriges Gesetz ist schnell verabschiedet... das dann wieder für ein paar Jahre gilt.

    Unsere Regierung scheißt auf das Grundgesetz und niemand kann sie daran hindern. Auch Proteste werden daran nichts ändern.

    Die Macher unseres GG haben leider versäumt, Sanktionen für den Verstoß dagegen zu definieren.

    Art. 20 IV GG?

    Und WER soll den umsetzen?
    Der übergriffige Staat selbst? Wohl kaum.
    Ich sehe das so: Sobald sich Bürger anfangen, sich zu organisieren, um sich gemäß Art. 20 IV GG gegen den übergriffigen Staat, der das Grundgesetz fortwährend missachtet, zur Wehr zu setzen, werden sie als "Naahdsiehs" beschimpft, mit Reichsbürgern auf eine Stufe gestellt und als Wirrköpfe, "die unsere Demokratie gefährden" dargestellt.
    Politiker der Blockparteien werden sich darin überbieten, diesen Bürgern das Recht abzusprechen, sich gemäß Art. 20 IV GG zu verteidigen.
    Es wird einfach behauptet werden (und durch willfährige Gerichte bestätigt, da gehe ich jede Wette ein), dass KEIN Grund vorliegt, der Bürger berechtigt, sich unter Berufung auf Art. 20 IV GG aktiv gegen geltende Gesetze zu verteidigen.
    Sollten sich Bürger nicht nur organisieren, sondern eventuell aus reiner Verzweiflung auch bewaffnen, um sich gemäß Art. 2ß IV GG gegen den übergriffigen, grundgesetzwidrig handelnden Staat zur Wehr zu setzen, werden sie der herrschenden Oligarchie die Gelegenheit geben, darauf mit Waffengewalt zu reagieren.
    In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf verwiesen, dass im Vertrag von Lissabon ausdrücklich steht, dass die an sich in der EU verbotene Todesstrafe "„im Falle von Krieg, Aufständen und Aufruhr“ zulässig sei.
    Glaubt irgend jemand, dass der Versuch verfassungstreuer Bürger, das Grundgesetz gemäß Art. 20 IV GG zu verteidigen, NICHT als "Aufruhr" oder "Aufstand" diffamiert würde?

    Es müssen nur genügend sein und genug Köpfe in den Führungsriegen "ausgeschaltet" werden.

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