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    • juliuscäsar

    326 Beiträge seit 19.06.2021

    Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von Bratapfelkuchen.

    Bratapfelkuchen schrieb am 28.07.2021 12:53:

    Es ist ernst schrieb am 28.07.2021 12:45:

    Es hilft alles nichts... es gibt in Deutschland keine Institution, die die Regierung von der Einführung beliebiger, verfassungswidriger Gesetze abhalten könnte.

    Das Schlimmste, was den Verfassungsbrechern passieren kann, ist die Rücknahme ihrer Gesetze, wenn das BVerfG in üblicher Geschwindigkeit nach ein paar Jahren die Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.

    Bis dahin gelten die Gesetze aber erstmal, und danach ist es dann auch egal, denn der Zweck ist längst erfüllt. Und selbst wenn nicht... ein neues verfassungswidriges Gesetz ist schnell verabschiedet... das dann wieder für ein paar Jahre gilt.

    Unsere Regierung scheißt auf das Grundgesetz und niemand kann sie daran hindern. Auch Proteste werden daran nichts ändern.

    Die Macher unseres GG haben leider versäumt, Sanktionen für den Verstoß dagegen zu definieren.

    Art. 20 IV GG?

    Und WER soll den umsetzen?
    Der übergriffige Staat selbst? Wohl kaum.
    Ich sehe das so: Sobald sich Bürger anfangen, sich zu organisieren, um sich gemäß Art. 20 IV GG gegen den übergriffigen Staat, der das Grundgesetz fortwährend missachtet, zur Wehr zu setzen, werden sie als "Naahdsiehs" beschimpft, mit Reichsbürgern auf eine Stufe gestellt und als Wirrköpfe, "die unsere Demokratie gefährden" dargestellt.
    Politiker der Blockparteien werden sich darin überbieten, diesen Bürgern das Recht abzusprechen, sich gemäß Art. 20 IV GG zu verteidigen.
    Es wird einfach behauptet werden (und durch willfährige Gerichte bestätigt, da gehe ich jede Wette ein), dass KEIN Grund vorliegt, der Bürger berechtigt, sich unter Berufung auf Art. 20 IV GG aktiv gegen geltende Gesetze zu verteidigen.
    Sollten sich Bürger nicht nur organisieren, sondern eventuell aus reiner Verzweiflung auch bewaffnen, um sich gemäß Art. 2ß IV GG gegen den übergriffigen, grundgesetzwidrig handelnden Staat zur Wehr zu setzen, werden sie der herrschenden Oligarchie die Gelegenheit geben, darauf mit Waffengewalt zu reagieren.
    In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf verwiesen, dass im Vertrag von Lissabon ausdrücklich steht, dass die an sich in der EU verbotene Todesstrafe "„im Falle von Krieg, Aufständen und Aufruhr“ zulässig sei.
    Glaubt irgend jemand, dass der Versuch verfassungstreuer Bürger, das Grundgesetz gemäß Art. 20 IV GG zu verteidigen, NICHT als "Aufruhr" oder "Aufstand" diffamiert würde?

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.07.2021 13:32).

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    • TheOtterOne

    427 Beiträge seit 15.06.2021

    Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von Exilholsteiner.

    Exilholsteiner schrieb am 28.07.2021 13:09:

    Das erfordert allerdings, dass die Richter den dafür nötigen Arsch in der Hose haben. Da sehe ich bei der derzeitigen Besetzung des Gerichts aber schwarz.

    https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Impfdebatte-Der-Staat-wird-uebergriffig-ohne-die-Bevoelkerung-zu-schuetzen/Re-Wer-schon-immer-wissen-wollte/posting-39337755/show/

    Jeder weitere Kommentar erübrigt sich.

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    Antwort auf Re: Der Filz ist doch längst Struktur von tertium non datur.

    tertium non datur schrieb am 28.07.2021 13:31:

    [...]

    Wer diese Zustände strukturell noch ernst nimmt, könnte sich auch den ganzen Tag mit harten Drogen zuknallen. Der Realitätsverlust wäre der gleiche aber die Drogen machen mutmaßlich wenigstens noch halbwegs Spaß.

    Lieber mal damit aufhören.

    Konjunktiv...

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    • tertium non datur

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    Antwort auf Re: Der Filz ist doch längst Struktur von schtonie.

    schtonie schrieb am 28.07.2021 13:44:

    tertium non datur schrieb am 28.07.2021 13:31:

    [...]

    Wer diese Zustände strukturell noch ernst nimmt, könnte sich auch den ganzen Tag mit harten Drogen zuknallen. Der Realitätsverlust wäre der gleiche aber die Drogen machen mutmaßlich wenigstens noch halbwegs Spaß.

    Lieber mal damit aufhören.

    Konjunktiv...

    Ach so.
    Ich nahm an, der Konjunktiv würde etwas ähnliches bedeuten, wie die Floskel "Ich frage für einen Freund"

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    Antwort auf Re: Der Filz ist doch längst Struktur von tertium non datur.

    tertium non datur schrieb am 28.07.2021 13:46:

    schtonie schrieb am 28.07.2021 13:44:

    tertium non datur schrieb am 28.07.2021 13:31:

    [...]

    Wer diese Zustände strukturell noch ernst nimmt, könnte sich auch den ganzen Tag mit harten Drogen zuknallen. Der Realitätsverlust wäre der gleiche aber die Drogen machen mutmaßlich wenigstens noch halbwegs Spaß.

    Lieber mal damit aufhören.

    Konjunktiv...

    Ach so.
    Ich nahm an, der Konjunktiv würde etwas ähnliches bedeuten, wie die Floskel "Ich frage für einen Freund"

    Kein Problem
    https://de.wikipedia.org/wiki/Konjunktiv
    ;)

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    • tertium non datur

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    Antwort auf Re: Der Filz ist doch längst Struktur von schtonie.

    schtonie schrieb am 28.07.2021 13:54:

    tertium non datur schrieb am 28.07.2021 13:46:

    schtonie schrieb am 28.07.2021 13:44:

    tertium non datur schrieb am 28.07.2021 13:31:

    [...]

    Wer diese Zustände strukturell noch ernst nimmt, könnte sich auch den ganzen Tag mit harten Drogen zuknallen. Der Realitätsverlust wäre der gleiche aber die Drogen machen mutmaßlich wenigstens noch halbwegs Spaß.

    Lieber mal damit aufhören.

    Konjunktiv...

    Ach so.
    Ich nahm an, der Konjunktiv würde etwas ähnliches bedeuten, wie die Floskel "Ich frage für einen Freund"

    Kein Problem
    https://de.wikipedia.org/wiki/Konjunktiv
    ;)

    "[...] Außerdem bildet er die Wunschform (Optativ) der 1. und 3. Person Singular und Plural [...]"

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    • noch nicht gesperrt

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    Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von juliuscäsar.

    Es gibt eine Bundeswehr, allerdings...

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    • Bert Eta

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    Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von juliuscäsar.

    Sollten sich Bürger nicht nur organisieren, sondern eventuell aus reiner Verzweiflung auch bewaffnen, um sich gemäß Art. 2ß IV GG gegen den übergriffigen, grundgesetzwidrig handelnden Staat zur Wehr zu setzen, werden sie der herrschenden Oligarchie die Gelegenheit geben, darauf mit Waffengewalt zu reagieren.

    "Jenen, die die Nacht beweinen, wird sich der Tag verweigern!" - Pueblo en rebeldía

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    Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von Es ist ernst.

    Es ist ernst schrieb am 28.07.2021 13:01:

    Bratapfelkuchen schrieb am 28.07.2021 12:53:

    Art. 20 IV GG?

    Leider nur ein Papiertiger... für die Anerkennung, dass der Widerstand gerechtfertigt ist, muss erst eine erfolgreiche Revolution stattfinden. Wenn der Widerstand scheitert, werden die Widerständler als Terroristen abgeurteilt.

    Ja klar doch. Erwartest Du von "Mutti" das sie über ARD und ZDF verbreiten läßt jetzt wäre der Zeitpunkt gekommen?
    Du mußt Dich da schon selbst ermächtigen.

    Ähnlich ist das mit den Verboten von Demonstrationen, glaubst du das in der DDR die Montagsdemos in Leipzig vom ZK der SED genehmigt worden währen?

    Eine Demo in der BRD ist anmeldepflichtig, da steht nirgeds was von Genehmigung..

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    786 Beiträge seit 13.09.2006

    Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von juliuscäsar.

    juliuscäsar schrieb am 28.07.2021 13:31:

    Bratapfelkuchen schrieb am 28.07.2021 12:53:

    Es ist ernst schrieb am 28.07.2021 12:45:

    Es hilft alles nichts... es gibt in Deutschland keine Institution, die die Regierung von der Einführung beliebiger, verfassungswidriger Gesetze abhalten könnte.

    Das Schlimmste, was den Verfassungsbrechern passieren kann, ist die Rücknahme ihrer Gesetze, wenn das BVerfG in üblicher Geschwindigkeit nach ein paar Jahren die Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.

    Bis dahin gelten die Gesetze aber erstmal, und danach ist es dann auch egal, denn der Zweck ist längst erfüllt. Und selbst wenn nicht... ein neues verfassungswidriges Gesetz ist schnell verabschiedet... das dann wieder für ein paar Jahre gilt.

    Unsere Regierung scheißt auf das Grundgesetz und niemand kann sie daran hindern. Auch Proteste werden daran nichts ändern.

    Die Macher unseres GG haben leider versäumt, Sanktionen für den Verstoß dagegen zu definieren.

    Art. 20 IV GG?

    Und WER soll den umsetzen?
    Der übergriffige Staat selbst? Wohl kaum.
    Ich sehe das so: Sobald sich Bürger anfangen, sich zu organisieren, um sich gemäß Art. 20 IV GG gegen den übergriffigen Staat, der das Grundgesetz fortwährend missachtet, zur Wehr zu setzen, werden sie als "Naahdsiehs" beschimpft, mit Reichsbürgern auf eine Stufe gestellt und als Wirrköpfe, "die unsere Demokratie gefährden" dargestellt.
    Politiker der Blockparteien werden sich darin überbieten, diesen Bürgern das Recht abzusprechen, sich gemäß Art. 20 IV GG zu verteidigen.

    Da das ja sowieso ohne jeden Bezug zu einer auch nur eingebildeten Realität ist - an diesem Punkt ist der Zeitpunkt gekommen die Mutinbg Taste an den "Politikern der Blockparteien" zu drücken, wie auch immer.

    Es wird einfach behauptet werden (und durch willfährige Gerichte bestätigt, da gehe ich jede Wette ein), dass KEIN Grund vorliegt, der Bürger berechtigt, sich unter Berufung auf Art. 20 IV GG aktiv gegen geltende Gesetze zu verteidigen.
    Sollten sich Bürger nicht nur organisieren, sondern eventuell aus reiner Verzweiflung auch bewaffnen, um sich gemäß Art. 2ß IV GG gegen den übergriffigen, grundgesetzwidrig handelnden Staat zur Wehr zu setzen, werden sie der herrschenden Oligarchie die Gelegenheit geben, darauf mit Waffengewalt zu reagieren.
    In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf verwiesen, dass im Vertrag von Lissabon ausdrücklich steht, dass die an sich in der EU verbotene Todesstrafe "„im Falle von Krieg, Aufständen und Aufruhr“ zulässig sei.
    Glaubt irgend jemand, dass der Versuch verfassungstreuer Bürger, das Grundgesetz gemäß Art. 20 IV GG zu verteidigen, NICHT als "Aufruhr" oder "Aufstand" diffamiert würde?

    :-)

    Blos gut das die Realität vollkommen anders aussieht, sonst müßte man als Deutscher ja dann wohl den Arsch hoch kriegen.

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