Antwort auf Re: Verfassungswidrig my ass von Bratapfelkuchen.
Bratapfelkuchen schrieb am 28.07.2021 12:53:
Es ist ernst schrieb am 28.07.2021 12:45:
Es hilft alles nichts... es gibt in Deutschland keine Institution, die die Regierung von der Einführung beliebiger, verfassungswidriger Gesetze abhalten könnte.
Das Schlimmste, was den Verfassungsbrechern passieren kann, ist die Rücknahme ihrer Gesetze, wenn das BVerfG in üblicher Geschwindigkeit nach ein paar Jahren die Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.
Bis dahin gelten die Gesetze aber erstmal, und danach ist es dann auch egal, denn der Zweck ist längst erfüllt. Und selbst wenn nicht... ein neues verfassungswidriges Gesetz ist schnell verabschiedet... das dann wieder für ein paar Jahre gilt.
Unsere Regierung scheißt auf das Grundgesetz und niemand kann sie daran hindern. Auch Proteste werden daran nichts ändern.
Die Macher unseres GG haben leider versäumt, Sanktionen für den Verstoß dagegen zu definieren.
Art. 20 IV GG?
Und WER soll den umsetzen?
Der übergriffige Staat selbst? Wohl kaum.
Ich sehe das so: Sobald sich Bürger anfangen, sich zu organisieren, um sich gemäß Art. 20 IV GG gegen den übergriffigen Staat, der das Grundgesetz fortwährend missachtet, zur Wehr zu setzen, werden sie als "Naahdsiehs" beschimpft, mit Reichsbürgern auf eine Stufe gestellt und als Wirrköpfe, "die unsere Demokratie gefährden" dargestellt.
Politiker der Blockparteien werden sich darin überbieten, diesen Bürgern das Recht abzusprechen, sich gemäß Art. 20 IV GG zu verteidigen.
Es wird einfach behauptet werden (und durch willfährige Gerichte bestätigt, da gehe ich jede Wette ein), dass KEIN Grund vorliegt, der Bürger berechtigt, sich unter Berufung auf Art. 20 IV GG aktiv gegen geltende Gesetze zu verteidigen.
Sollten sich Bürger nicht nur organisieren, sondern eventuell aus reiner Verzweiflung auch bewaffnen, um sich gemäß Art. 2ß IV GG gegen den übergriffigen, grundgesetzwidrig handelnden Staat zur Wehr zu setzen, werden sie der herrschenden Oligarchie die Gelegenheit geben, darauf mit Waffengewalt zu reagieren.
In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf verwiesen, dass im Vertrag von Lissabon ausdrücklich steht, dass die an sich in der EU verbotene Todesstrafe "„im Falle von Krieg, Aufständen und Aufruhr“ zulässig sei.
Glaubt irgend jemand, dass der Versuch verfassungstreuer Bürger, das Grundgesetz gemäß Art. 20 IV GG zu verteidigen, NICHT als "Aufruhr" oder "Aufstand" diffamiert würde?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.07.2021 13:32).