Aus der Pflicht des Staates, für die Beschulung von Kindern zu sorgen, wurde im Lauf der Zeit eine Pflicht von Kindern gemacht, sich einer Beschulung zu unterziehen. Der ursprüngliche Grundgedanke einer „Schulpflicht“ wurde auf den Kopf gestellt. Und was ist nun noch daraus geworden?
Da die Unterrichtung, die Bildungsvermittlung, wesentlich den Eltern übertragen wurde, die Schulen sich darauf beschränken, Aufgaben zu versenden und – als einzige Präsenzmöglichkeit im Schulgebäude – peinliche Verhöre, also, Abfragen, Prüfungen, durchzuführen, kann man überhaupt nicht mehr von „Schulpflicht“ sprechen.
Was übrig geblieben ist: Die Pflicht, sich obrigkeitsstaatlichen Maßnahmen zu unter-ziehen. Bildung? Für das Leben lernen? Ammenmärchen!
Was ist eigentlich aus dem Kinderschutz geworden? Ist der noch erlaubt?