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  • hrwe

mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.2001

Verbot von indymedia nach Vereinsrecht

Ich nehme mal an, dass alle die hier von Dammbruch (sic!) und Zensur reden, sich genauso engagiert geäußert haben, als indymedia verboten wurde.
Natürlich auch bei den Hausdurchsuchungen bei FFF Aktivisten.

Das Compact Magazin hatten ohnehin die meisten Zeitungshändler wegen der extremistischen Inhalte bereits aus dem Sortiment genommen.
Da kam eine Bewertung also schon von unten.

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  • Avatar von kv
    • kv

    880 Beiträge seit 09.03.2004

    Antwort auf Verbot von indymedia nach Vereinsrecht von hrwe.

    hrwe schrieb am 19.07.2024 08:15:

    Ich nehme mal an, dass alle die hier von Dammbruch (sic!) und Zensur reden, sich genauso engagiert geäußert haben, als indymedia verboten wurde.
    Natürlich auch bei den Hausdurchsuchungen bei FFF Aktivisten.

    Auf Indymedia wurde mehrfach, wiedeholt und offen zur Gewalt gegen Personen (also zu Straftaten) aufgerufen, und es wurde sich zu Straftaten (Anschlaege auf Privatpersonen und anderes) bekannt. Und FFF hat ebenfalls Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen. Finde den Unterschied.
    Zudem gab es bei Indymedia diverse Gerichtstermine, bei denen man es vorzog in der Anonymitaet zu verweilen und lediglich eine Anwaeltin vorzuschicken. Und die persoenliche Anwesenheit ware nunmal zwingend notwendig gewesen...

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    • Kerntot

    mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2010

    Antwort auf Re: Verbot von indymedia nach Vereinsrecht von kv.

    kv schrieb am 19.07.2024 08:47:

    hrwe schrieb am 19.07.2024 08:15:

    Ich nehme mal an, dass alle die hier von Dammbruch (sic!) und Zensur reden, sich genauso engagiert geäußert haben, als indymedia verboten wurde.
    Natürlich auch bei den Hausdurchsuchungen bei FFF Aktivisten.

    Auf Indymedia wurde mehrfach, wiedeholt und offen zur Gewalt gegen Personen (also zu Straftaten) aufgerufen, und es wurde sich zu Straftaten (Anschlaege auf Privatpersonen und anderes) bekannt. Und FFF hat ebenfalls Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen. Finde den Unterschied.
    Zudem gab es bei Indymedia diverse Gerichtstermine, bei denen man es vorzog in der Anonymitaet zu verweilen und lediglich eine Anwaeltin vorzuschicken. Und die persoenliche Anwesenheit ware nunmal zwingend notwendig gewesen...

    ja, Indymedia war schon etwas "heftiger".
    So schrieb der Spiegel:
    "Das Bundesinnenministerium hatte »Linksunten.Indymedia« im August 2017 nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg als Verein verboten. Begründet wurde dies damit, dass das Portal die bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland sei und dort vielfach Gewaltaufrufe und Anleitungen zu Straftaten veröffentlicht worden seien."

    Und vor Gericht wurden entscheidende Fehler begangen. Dazu der Spiegel vom 10.03.2023:

    "Die Kläger, vier Männer und eine Frau aus Freiburg, hatten sich dagegen bereits vergeblich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewehrt. Das Problem: Aus Furcht vor Strafverfolgung wollten sie sich nicht ausdrücklich zu »Linksunten.Indymedia« bekennen. Sie hatten daher als Einzelpersonen geklagt und auch nicht an der Leipziger Verhandlung teilgenommen. Das Gericht entschied jedoch: Nur die betroffene Vereinigung selbst ist befugt, ein Vereinsverbot anzufechten, nicht Einzelpersonen. Ob das Verbot rechtmäßig war, wurde deshalb gar nicht erst im Detail geprüft. Darauf basierten wiederum die aktuellen Verfassungsbeschwerden der Kläger."

    Ich denke die Fehler macht keiner ein zweites mal.

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  • Avatar von hrwe
    • hrwe

    mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.2001

    Antwort auf Re: Verbot von indymedia nach Vereinsrecht von kv.

    kv schrieb am 19.07.2024 08:47:

    hrwe schrieb am 19.07.2024 08:15:

    Ich nehme mal an, dass alle die hier von Dammbruch (sic!) und Zensur reden, sich genauso engagiert geäußert haben, als indymedia verboten wurde.
    Natürlich auch bei den Hausdurchsuchungen bei FFF Aktivisten.

    Auf Indymedia wurde mehrfach, wiedeholt und offen zur Gewalt gegen Personen (also zu Straftaten) aufgerufen, und es wurde sich zu Straftaten (Anschlaege auf Privatpersonen und anderes) bekannt. Und FFF hat ebenfalls Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen. Finde den Unterschied.
    Zudem gab es bei Indymedia diverse Gerichtstermine, bei denen man es vorzog in der Anonymitaet zu verweilen und lediglich eine Anwaeltin vorzuschicken. Und die persoenliche Anwesenheit ware nunmal zwingend notwendig gewesen...

    Ja, ich weiß schon, dass ihr immer eine Relativierung finden werdet.
    Indymedia war eine Plattform auf der Einzelpersonen Beiträge veröffentlicht haben.
    Der übliche Weg ist, diese Personen zu belangen und nicht die Plattform zu schließen.

    Die Ordnungswidrigkeiten von FFF als Anlass für Hausdurchsuchungen zu nehmen, war maßlos übertrieben. Dabei von Straftaten zu reden ist lächerlich und stark umstritten.
    Aber da euch die Aktionen gegen den Strich gehen, ist das für euch natürlich naheliegend.

    Aufruf zum Umsturz von Compact ist also kein Vergehen?
    Das finde ich viel besorgniserregender als ein paar kleine linke Wadenbeißer.

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    13 Beiträge seit 19.07.2024

    Antwort auf Re: Verbot von indymedia nach Vereinsrecht von hrwe.

    Jeder handelt nach Gutdünken. Die meisten haben Angst das vor anderen, aber auch vor sich selbst zu bekennen, deswegen wird im Außen nach Begründung gesucht.
    Man hofft das der Verweis auf objektive Moral einen frei spricht - Überraschung, ich hab aber keinen Zugriff auf eine äußere objektive Moral, sondern nur auf meine, eben innere subjektiv/objektive Moral.

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  • Avatar von parasio
    • parasio

    794 Beiträge seit 31.05.2005

    Antwort auf Verbot von indymedia nach Vereinsrecht von hrwe.

    Ich nehme mal an, dass alle die hier von Dammbruch (sic!) und Zensur reden, sich genauso engagiert geäußert haben, als indymedia verboten wurde.

    Bei Indymedia wurde dieselbe Konstruktion angewandt: statt Strafverfolgung der Trick mit dem Vereinsrecht.
    Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob mit Vereinsrecht die Meinungs- und Pressefreiheit aufgehoben werden kann.
    Gibt es Straftatbestände sei es bei Indymedia, sei es bei Compact, ist dafür der Staatsanwalt zuständig und nicht das Bundesinnenministerium mit einem Verbot, das ohne Gerichtsbeschluss entstanden ist.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.07.2024 14:23).

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