Ansicht umschalten
  • Avatar von jungspund
    • jungspund

    mehr als 1000 Beiträge seit 19.08.2002

    Antwort auf Re: Informationelle Selbstbestimmung von Es ist ernst.

    Es ist ernst schrieb am 31.08.2021 09:25:

    Quellenangaben sind bei der Moderation hier nicht gern gesehen.

    Das dürfte an deinen Stußlinks liegen.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von jungspund
    • jungspund

    mehr als 1000 Beiträge seit 19.08.2002

    Antwort auf Re: Informationelle Selbstbestimmung von Aequis aequus.

    Aequis aequus schrieb am 31.08.2021 09:26:

    [ Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bisher nicht die erforderliche Mehrheit.

    Also wird ein Recht abgeschafft, das nicht existiert.
    Probier's noch mal, dieser Versuch von Politik ging in die Hose.

    (Und, das ist das beunruhigende, derartige vernatzte Aktivistensimulation kommt immer aus der gleichen Ecke. z.B. hier: https://www.heise.de/forum/p-39540951/ Da ist doch ein Plan dahinter.)

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.08.2021 09:58).

    Bewerten
    - +
  • Avatar von foobar
    • foobar

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2000

    Antwort auf Das nächste Grundrecht wird abgeschafft von Es ist ernst.

    Ja und das ist richtig.

    Wie bitteschön soll ein Arbeitgeber jemanden zum Kunden schicken, wenn der eine Impfung verlangt, wenn der Arbeitgeber den Impfstatus nicht kennen darf?

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Es ist ernst
    • Es ist ernst

    mehr als 1000 Beiträge seit 20.03.2020

    Antwort auf Re: Das nächste Grundrecht wird abgeschafft von foobar.

    foobar schrieb am 31.08.2021 11:22:

    Ja und das ist richtig.

    Wie bitteschön soll ein Arbeitgeber jemanden zum Kunden schicken, wenn der eine Impfung verlangt, wenn der Arbeitgeber den Impfstatus nicht kennen darf?

    Wenn ein Kunde ausdrücklich einen heterosexuellen Buddhisten mit einem IQ über 120 und einem BMI unter 25 verlangt, wäre das also eine Rechtfertigung dafür, dass der Arbeitgeber auch diese Informationen abfragen darf?

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.08.2021 11:27).

    Bewerten
    - +
  • Avatar von foobar
    • foobar

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2000

    Antwort auf Re: Das nächste Grundrecht wird abgeschafft von Es ist ernst.

    Es ist ernst schrieb am 31.08.2021 11:26:

    foobar schrieb am 31.08.2021 11:22:

    Ja und das ist richtig.

    Wie bitteschön soll ein Arbeitgeber jemanden zum Kunden schicken, wenn der eine Impfung verlangt, wenn der Arbeitgeber den Impfstatus nicht kennen darf?

    Wenn ein Kunde ausdrücklich einen heterosexuellen Buddhisten mit einem IQ über 120 und einem BMI unter 25 verlangt, wäre das also eine Rechtfertigung dafür, dass der Arbeitgeber auch diese Informationen abfragen darf?

    Der Kunde darf Ungeimpften den Zutritt verwehren, für die von Dir genannten Eigenschaften gilt das nicht.

    Abgesehen davon: Als Freizeit-LGBT-Aktivist wäre es auch besser den Arbeitgeber zu informieren, bevor der Dich nach Saudi-Arabien schickt - alleine schon aus Eigeninteresse.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Aanaakondaa
    • Aanaakondaa

    mehr als 1000 Beiträge seit 05.12.2019

    Antwort auf Re: Das nächste Grundrecht wird abgeschafft von Es ist ernst.

    Es ist ernst schrieb am 31.08.2021 11:26:

    foobar schrieb am 31.08.2021 11:22:

    Ja und das ist richtig.

    Wie bitteschön soll ein Arbeitgeber jemanden zum Kunden schicken, wenn der eine Impfung verlangt, wenn der Arbeitgeber den Impfstatus nicht kennen darf?

    Wenn ein Kunde ausdrücklich einen heterosexuellen Buddhisten mit einem IQ über 120 und einem BMI unter 25 verlangt, wäre das also eine Rechtfertigung dafür, dass der Arbeitgeber auch diese Informationen abfragen darf?

    Jemand anderen würd ich gar nicht einstellen :-D
    edit: jede andere Art von Atheist wär auch ok.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.08.2021 11:49).

    Bewerten
    - +
  • Avatar von pewoo
    • pewoo

    mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2016

    Sinnvoll

    Antwort auf Das nächste Grundrecht wird abgeschafft von Es ist ernst.

    Es ist ernst schrieb am 31.08.2021 07:00:

    Zitat:
    "Spahn schließt Abfrage des Impfstatus von Beschäftigten nicht aus".

    Das ist auch sinnvoll:

    Es gibt Faelle, wo ungeimpfte Pflegerinnen ganze Altenheime infiziert haben.

    Grundrechte muessen immer gegeneinander abgewogen werden.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von das Grinsen
    • das Grinsen

    mehr als 1000 Beiträge seit 05.07.2004

    Antwort auf Re: Das nächste Grundrecht wird abgeschafft von foobar.

    foobar schrieb am 31.08.2021 11:48:

    Abgesehen davon: Als Freizeit-LGBT-Aktivist wäre es auch besser den Arbeitgeber zu informieren, bevor der Dich nach Saudi-Arabien schickt - alleine schon aus Eigeninteresse.

    Das wäre dann auch wieder eine selbstbestimmte Entscheidung diese Information zu geben.

    das Grinsen

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Särdsch
    • Särdsch

    134 Beiträge seit 21.07.2021

    Faktencheck: ❌ falsch

    Antwort auf Sinnvoll von pewoo.

    Im Gesundheitswesen durfte der Arbeitgeber schon immer nach dem Impfstatus fragen.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Suicido
    • Suicido

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

    Antwort auf Re: Informationelle Selbstbestimmung von jungspund.

    Du solltest die Links, die dir angeboten werden auch vollständig lesen und, sofern überhaupt für deine Person möglich, verstehen:

    Der Begriff des informationellen Selbstbestimmungsrechts geht zurück auf ein Gutachten von Wilhelm Steinmüller, Bernd Lutterbeck u. a. aus dem Jahr 1971. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Volkszählungsurteil 1983 als Grundrecht anerkannt. Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das sogenannte allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR), also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.

    Also:
    Es ist ein anerkanntes Grundrecht.
    Die o.g. Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 GG werden NICHT durch das IfSG eingeschränkt. Folglich handelt es sich bei der besagten Regelung um einen Rechtsbruch.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.08.2021 12:57).

    Bewerten
    - +
Ansicht umschalten